Gebrauch. Die Benutzerhinweise auf der Vorderseite der Hüpfburg sind zu unbedingt einzuhalten und sind Bestandteil des Vertrages. Daraus ergibt sich, dass sich der Mieter verpflichtet, - die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln, - die maximale Benutzung durch Personen der entsprechenden Altersgruppen nicht zu überschreiten, - die Hüpfburg nicht mit Schuhen zu betreten, - keinerlei Materialien (beinhaltet auch Brillen) oder Spesen / Getränke mit auf die Hüpfburg zu nehmen, - von der Hüpfburg keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Ferner ist der Mieter ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Hüpfburg oder einzelne Gegenstände hieraus, Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Appears in 2 contracts
Sources: Mietvertrag, Mietvertrag