Gebrauch Musterklauseln

Gebrauch. Der Leasingnehmer erklärt ausdrücklich, das Fahrzeug nur von Personen seiner Familie oder von Angestellten seiner Firma, welche wie er über einen gültigen Führerausweis verfügen, lenken zu lassen. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten oder für Fahrschul- oder Taxifahrten verwenden. Zudem darf er mit dem Leasingwagen unter keinen Umständen an irgendwelchen Rennfahrten teilnehmen.
Gebrauch. 8.1 Das Fahrzeug ist grundsätzlich auf den Leasingnehmer zu immatrikulieren. Als Ausnahme gilt, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug im gleichen Haushalt wohnhaften Personen überlassen darf. Bei Firmenfahrzeugen darf das Fahrzeug auf Mitarbeiter des Leasingnehmers immatrikuliert werden. Ferner darf der Leasingnehmer die Fahrzeuge Mitarbeitern mit Wohnsitz im Ausland dort nur für geschäftliche Zwecke überlassen, die private Nutzung des Fahrzeugs ist nur zulässig, wenn dafür die erforderlichen zoll- und steuerrechtlichen Anforderungen sichergestellt worden sind. Diese Personen müssen über einen gültigen Führerschein verfügen und diesen dem Leasingnehmer und auf deren Verlangen der Leasinggeberin vorlegen sowie für eine sorgfältige Fahrweise Gewähr bieten. Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug ohne schriftliches Einverständnis der Leasinggeberin weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch überlassen oder untervermieten. Fahrschul- oder Taxifahrten, die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder die Verwendung des Fahrzeugs für widerrechtliche Zwecke sind verboten. 8.2 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung und Garantiebestimmungen zu nutzen und die Ladekapazität des Fahrzeuges nicht zu überschreiten.
Gebrauch. Die Benutzerhinweise auf der Vorderseite der Hüpfburg sind zu unbedingt einzuhalten und sind Bestandteil des Vertrages. Daraus ergibt sich, dass sich der Mieter verpflichtet, - die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln, - die maximale Benutzung durch Personen der entsprechenden Altersgruppen nicht zu überschreiten, - die Hüpfburg nicht mit Schuhen zu betreten, - keinerlei Materialien (beinhaltet auch Brillen) oder Spesen / Getränke mit auf die Hüpfburg zu nehmen, - von der Hüpfburg keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Ferner ist der Mieter ist ohne schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Hüpfburg oder einzelne Gegenstände hieraus, Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
Gebrauch. Der Leasingnehmer darf das Leasingobjekt seinen Mitarbeitern oder Familienan- gehörigen mit dem gleichen Wohnsitz überlassen, jedoch nur solchen Personen, die für eine sorgfältige und gesetzmässige Benützung Gewähr bieten. Der Leasing- nehmer darf das Leasingobjekt ohne schriftliches Einverständnis der Leasingge- sellschaft weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch überlas- sen oder untervermieten. Handelt es sich beim Leasingobjekt um ein Fahrzeug, ist es dem Leasingnehmer untersagt, ohne vorgängiges Einverständnis der Leasing- gesellschaft damit Fahrschul- oder Taxifahrten auszuführen oder sich damit an motorsportlichen Veranstaltungen zu beteiligen. Ein Gebrauch des Leasingobjek- tes im Ausland (Grenzgänger), aus welchem sich eine Pflicht zur Verzollung ergibt, darf nicht ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft erfolgen. Das Leasingobjekt darf nicht dauerhaft (länger als 2 Monate) ins Ausland verbraucht werden.
Gebrauch. Bei der Benützung des Mietobjektes hat der Mieter alle Sorgfalt walten zu lassen. Er ist dafür besorgt, das Mietobjekt in sauberem Zustand zu halten, und er hat ihm überlassenes Inventar ordnungsgemäss zu pflegen und instand zu halten. Er ist zur Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn verpflichtet. Der Mieter gebraucht das Mietobjekt zum vertraglich vereinbarten Zweck. Gebrauchsänderungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Gebrauch. 10.1 Mopinion wird dem Klienten die Dienstleistungen im Bereich SaaS zur Verfügung stellen, die im Vertrag zwischen den Parteien festgelegt wurden, zusammen mit allen anderen zwischen den Parteien vereinbarten 10.2 Mopinion ist nicht verantwortlich für die Beschaffung und/oder den guten Betrieb der Infrastruktur des Klienten oder dritter Parteien. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Klient für die Verwaltung, einschließlich der Kontrolle der Installationen, der Nutzung des 10.3 Es ist dem Klienten nicht gestattet: a) die Webanwendung ganz oder teilweise, in irgendeiner Weise, unabhängig von Form oder Medium, zu kopieren; b) identifizierende Merkmale wie Markennamen, visuelle Marken, Produktnamen und Hinweise auf Autorenrechte zu entfernen oder zu ändern; c) die Webanwendung ganz oder teilweise zu verändern, anzupassen, zu konvertieren, nachzuahmen oder auf andere Weise zu verarbeiten oder Reverse Engineering auf die Webanwendung anzuwenden oder die Durchführung durch Dritte zu ermöglichen; d) Die Webanwendung zu vermieten, zu veräußern, zu verpfänden oder in irgendeiner Form an Dritten bereitzustellen, Einsichtnahme in die Webanwendung oder Zugänglichkeit für Dritte zu gewähren, worunter auch immer die Verwaltung von Daten anderer Personen als des Klienten zu verstehen ist; e) die Webanwendung ganz oder teilweise elektronisch oder mittels Telekommunikation auf eine andere Website zu übertragen. 10.4 Der Klient ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Webanwendung ganz oder teilweise in die Hände Dritter gelangt.
Gebrauch. 2.1 Der Mieter ist verpflichtet, Liegenschaft und Miet- objekt sorgfältig zu behandeln und in gutem Zu- stand zu erhalten. Er haftet für allfällige Schäden und hat diese sofort dem Vermieter zu melden. 2.2 Der Mieter darf das Mietobjekt nur als Parkplatz für ein MK-zugelassenes, funktionierendes Fahr- zeug benützen. Reparaturen und Unterhaltsar- beiten am Fahrzeug dürfen nicht auf der Mietflä- che oder in der Garage vorgenommen werden. 2.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass keine Fle- cken von Schmiermitteln und Treibstoffen entste- hen. Solche Flecken sind auf Kosten des Mieters zu beheben. Das Waschen des Fahrzeugs ist nicht gestattet. 2.4 Der Mieter hat die feuerpolizeilichen Bestimmun- gen (Beilage) zu beachten, wonach insbeson- dere das Lagern von Benzin, Öl, Gasflaschen und weiteren feuergefährlichen, explosiven und ge- nerell brennbaren Materialien nicht gestattet ist. Das Aufstellen von Möbeln, Apparaten, Kisten und anderen Gegenständen ist nicht gestattet. 2.5 Bei Schlüsselverlust hat der Mieter diese spätes- tens bei Beendigung des Mietvertrages auf ei- ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ zu ersetzen. Bei Verschulden des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Schliess- anlage und Schlüssel auf Kosten des Mieters zu ändern oder zu ersetzen.
Gebrauch. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet. Nach 22.00 Uhr sollte nicht mehr gebadet und geduscht und auch nicht mehr im Kamin mit dem Eisen gescharrt werden.
Gebrauch. Die Mietenden verpflichten sich zu sorgfältigem Umgang mit dem Mietobjekt. Dieselbe Sorgfalts- pflicht gilt für die Mitbenützung allgemein genutzter Räume und Aussenanlagen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Sonnenstoren bei schlechtem Wetter nicht ausge- fahren sind. Sturm-, Hagel- und Wasserschäden, welche zu vermeiden gewesen wären, werden zu Lasten der Mietenden behoben. Nasse Sonnenstoren müssen (ausser bei Sturm) nach Möglichkeit solange offen bleiben, bis sie vollständig trocken sind, da sich sonst Schimmel bildet. Das Mietobjekt darf nur zu Wohnzwecken verwendet werden und muss von den Mietenden selbst genutzt werden. Die Bestimmungen über die Untermiete bleiben vorbehalten. Für die Nutzung der Wohnung für Heimarbeit mit erhöhtem Publikumsverkehr muss eine Bewilligung bei der Geschäftsstelle eingeholt werden. Das Erteilen von Musikunterricht ist untersagt.
Gebrauch. Das Mietobjekt darf ausschliesslich als WC-Wagen benutzt werden. Eine Änderung der Benüt- zungsart ist nicht gestattet. Bei der Benützung des Mietobjektes hat der Mieter alle Sorgfalt walten zu lassen. Jegliche Ver- änderungen am Mietobjekt sind nicht gestattet. Das Rauchen im WC-Wagen ist untersagt.