Gebrauch. 8.1 Das Fahrzeug ist grundsätzlich auf den Leasingnehmer zu immatrikulieren. Als Ausnahme gilt, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug im gleichen Haushalt wohnhaften Personen überlassen darf. Bei Firmenfahrzeugen darf das Fahrzeug auf Mitarbeiter des Leasingnehmers immatrikuliert werden. Ferner darf der Leasingnehmer die Fahrzeuge Mitarbeitern mit Wohnsitz im Ausland dort nur für geschäftliche Zwecke überlassen, die private Nutzung des Fahrzeugs ist nur zulässig, wenn dafür die erforderlichen zoll- und steuerrechtlichen Anforderungen sichergestellt worden sind. Diese Personen müssen über einen gültigen Führerschein verfügen und diesen dem Leasingnehmer und auf deren Verlangen der Leasinggeberin vorlegen sowie für eine sorgfältige Fahrweise Gewähr bieten. Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug ohne schriftliches Einverständnis der Leasinggeberin weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch überlassen oder untervermieten. Fahrschul- oder Taxifahrten, die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder die Verwendung des Fahrzeugs für widerrechtliche Zwecke sind verboten. 8.2 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung und Garantiebestimmungen zu nutzen und die Ladekapazität des Fahrzeuges nicht zu überschreiten.
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Sources: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Gebrauch. 8.1 Das Fahrzeug ist grundsätzlich auf den Der Leasingnehmer zu immatrikulieren. Als Ausnahme gilt, dass der Leasingnehmer darf das Fahrzeug im gleichen Haushalt nur seinen in der Schweiz wohnhaften Personen überlassen darfFamilienangehörigen überlassen. Bei Firmenfahrzeugen darf das Fahrzeug auf Mitarbeiter des Leasingnehmers immatrikuliert werden. Ferner darf der Leasingnehmer die Fahrzeuge Mitarbeitern mit Wohnsitz im Ausland dort nur für geschäftliche Zwecke überlassen, die private Nutzung des Fahrzeugs ist nur zulässig, wenn dafür die erforderlichen zoll- und steuerrechtlichen Anforderungen sichergestellt worden sind. Diese Die Personen müssen über einen gültigen Führerschein verfügen und diesen dem Leasingnehmer und auf deren Verlangen der Leasinggeberin vorlegen sowie für eine sorgfältige Fahrweise Gewähr bieten. Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug ohne schriftliches Einverständnis der Leasinggeberin weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch überlassen oder untervermieten. Fahrschul- oder Taxifahrten, die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder die Verwendung des Fahrzeugs für widerrechtliche Zwecke sind verboten.
8.2 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäss Betriebsanleitung und Garantiebestimmungen zu nutzen und die Ladekapazität des Fahrzeuges nicht zu überschreiten.
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Sources: Leasing Agreement