Common use of Gabelstapler Clause in Contracts

Gabelstapler. Gabelstapler sowie Hub- und Frontstapler sind Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart für das Aufheben, Heben, Bewegen und Positionieren von Lasten bestimmt und geeignet sind.

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen