Forderungsausfall. a) Versichert ist ein Forderungsausfall, der dadurch entstanden ist, dass Ihnen ein zahlungsunfähiger Außenstehender (Schadensverursacher) einen Personen- oder Sachschaden zugefügt hat. Diese Forderungs- ausfalldeckung gilt in der Familien-Versicherung auch für die nach A 1.3.2 bis A 1.3.5 mitversicherten Personen. Ein »Außenstehender« ist eine Person, die nicht nach diesem Vertrag versichert ist. b) Bei der Forderungsausfalldeckung wenden wir Ihre Privathaftpflicht- versicherung spiegelbildlich an: Wir betrachten den Schadens- verursacher als unseren Versicherungsnehmer, gegen den Sie als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dem Scha- densverursacher stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu. Der Versicherungsschutz, den wir für den Schadensverursacher unterstellen, richtet sich nach diesem Vertrag zur Privathaftpflicht- versicherung. Daher wenden wir die Regelungen nach A 1., A 3.1 und A 3.2 spiegelbildlich an. Wir gewähren Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die wäh- rend der Wirksamkeit dieses Vertrags in der Bundesrepublik Deutsch- land eintreten. Vermögensschäden sind in der Forderungsausfall- deckung allerdings nicht versichert. c) Ihre Forderungsausfalldeckung umfasst auch Personen- und Sach- schäden, die Ihnen der Schadensverursacher zugefügt hat als – Halter oder Hüter von Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- und Zugtieren; – Inhaber eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grund- stücks; – Bauherr. d) Wir zahlen an Sie, wenn folgende Leistungsvoraussetzungen vorlie- gen:
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Sources: Versicherungsbedingungen
Forderungsausfall. a) a. Versichert ist ein ForderungsausfallForderungsausfall wegen eines Personen-, der dadurch entstanden istSach- oder daraus folgenden Vermögensschadens, dass den Ihnen ein zahlungsunfähiger zahlungs- unfähiger Außenstehender (Schadensverursacher) einen Personen- oder Sachschaden zugefügt hat. Diese Forderungs- ausfalldeckung gilt in der Familien-Versicherung auch für die nach A 1.3.2 bis A 1.3.5 mitversicherten Personen. Ein »„Außenstehender« “ ist eine Person, die nicht nach diesem Vertrag versichert ist. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Versicherungs- fall während der Wirksamkeit des Vertrags in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist. Vermögensschäden, die weder mit einem Personenschaden noch mit einem Sachschaden unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sind in der Forderungsausfall- deckung nicht versichert. Die Forderungsausfalldeckung gilt nur für Sie und für die nach A 1.3.2 bis A 1.3.7 mitversicherten Personen.
b) b. Bei der Forderungsausfalldeckung wenden wir Ihre Privathaftpflicht- Privat-Haftpflicht- versicherung spiegelbildlich an: Wir betrachten den Schadens- verursacher Außenstehen- den so, als unseren wäre er unser Versicherungsnehmer, gegen den Sie als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dem Scha- densverursacher Außenstehenden stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu. Der Versicherungsschutz, den wir für den Schadensverursacher unterstellenAußenstehenden unterstel- len, richtet sich nach diesem Ihrem Vertrag zur Privathaftpflicht- versicherungPrivat-Haftpflichtversicherung. Daher wenden wir die folgende Regelungen nach spiegelbildlich an, soweit A 1.6.5 nichts Abweichendes bestimmt: A 1., A 3.1 und A 3.2 spiegelbildlich an. Wir gewähren Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die wäh- rend der Wirksamkeit dieses Vertrags in der Bundesrepublik Deutsch- land eintreten. Vermögensschäden sind in der Forderungsausfall- deckung allerdings nicht versichert3.2.
c) c. Ihre Forderungsausfalldeckung umfasst auch Personen- Personen-, Sach- und Sach- schädendaraus folgende Vermögensschäden, die Ihnen der Schadensverursacher Außenstehende wie folgt zugefügt hat hat: – als – Halter oder Hüter von Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- und Zugtieren; – als Inhaber eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grund- stücksGrundstücks; – als Bauherr.
d) d. Wir zahlen an Sie, wenn folgende Leistungsvoraussetzungen vorlie- gen:
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Forderungsausfall. a) a. Versichert ist ein ForderungsausfallForderungsausfall wegen eines Personen-, der dadurch entstanden istSach- oder daraus folgenden Vermögensschadens, dass den Ihnen ein zahlungsunfähiger zahlungs- unfähiger Außenstehender (Schadensverursacher) einen Personen- oder Sachschaden zugefügt hat. Diese Forderungs- ausfalldeckung gilt in der Familien-Versicherung auch für die nach A 1.3.2 bis A 1.3.5 mitversicherten Personen. Ein »„Außenstehender« “ ist eine Person, die nicht nach diesem Vertrag versichert ist. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Versicherungs- fall während der Wirksamkeit des Vertrags in der Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist. Vermögensschäden, die weder mit einem Personenschaden noch mit einem Sachschaden unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen, sind in der Forderungsausfallde- ckung nicht versichert. Die Forderungsausfalldeckung gilt nur für Sie und für die nach A 1.3.2 bis A 1.3.7 mitversicherten Personen.
b) b. Bei der Forderungsausfalldeckung wenden wir Ihre Privathaftpflicht- Privat-Haftpflicht- versicherung spiegelbildlich an: Wir betrachten den Schadens- verursacher Außenstehen- den so, als unseren wäre er unser Versicherungsnehmer, gegen den Sie als Geschädigter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dem Scha- densverursacher Außenstehenden stehen aber keine Rechte aus diesem Vertrag zu. Der Versicherungsschutz, den wir für den Schadensverursacher unterstellenAußenstehenden unterstel- len, richtet sich nach diesem Ihrem Vertrag zur Privathaftpflicht- versicherungPrivat-Haftpflichtversicherung. Daher wenden wir die folgende Regelungen nach spiegelbildlich an, soweit A 1.8.3 nicht Abweichendes bestimmt: A 1., A 3.1 und A 3.2 spiegelbildlich an. Wir gewähren Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die wäh- rend der Wirksamkeit dieses Vertrags in der Bundesrepublik Deutsch- land eintreten. Vermögensschäden sind in der Forderungsausfall- deckung allerdings nicht versichert3.2.
c) c. Ihre Forderungsausfalldeckung umfasst auch Personen- Personen-, Sach- und Sach- schädendaraus folgende Vermögensschäden, die Ihnen der Schadensverursacher Außenstehende wie folgt zugefügt hat hat: – als – Halter oder Hüter von Hunden, Pferden oder sonstigen Reit- und Zugtieren; – als Inhaber eines Mehrfamilienhauses oder eines unbebauten Grund- stücksGrundstücks; – als Bauherr.
d) d. Wir zahlen an Sie, wenn folgende Leistungsvoraussetzungen vorlie- gen:
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