Common use of Fonds Clause in Contracts

Fonds. Der Verwaltungsrat kann gelegentlich mit der vorherigen Zustimmung durch die Central Bank zusätzliche Fonds auflegen und/oder gemäss den Vorschriften der Central Bank zusätzliche Klassen bestimmen und Aktien in diesen Fonds oder Klassen ausgeben. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, eine separate Vermögensmasse für jeden von der Gesellschaft gelegentlich aufgelegten Fonds einzurichten und jede separate Vermögensmasse für jeden Fonds trägt dem entsprechend ihre eigenen Verbindlichkeiten, für das Folgende gilt: (a) Für jeden Fonds führt die Gesellschaft separate Bücher und Aufzeichnungen, in denen die Transaktionen für den entsprechenden Fonds aufgezeichnet werden, insbesondere die Erlöse aus der Zuweisung und Ausgabe von Aktien der einzelnen Klassen in dem Fonds, die Anlagen und Verbindlichkeiten; die auf ihn entfallenden Einnahmen und Ausgaben werden diesem Fonds gemäss den Bestimmungen der Satzung zugeteilt oder belastet (b) Jeder Vermögenswert, der aus einem anderen Vermögenswert eines Fonds (ob bar oder sonstiger Art) entstanden ist, wird in den Büchern der Gesellschaft demselben Fonds gutgeschrieben wie der Vermögenswert, aus dem er entstanden ist, und jede Steigerung oder Minderung an Wert eines solchen Vermögensgegenstandes wird dem entsprechenden Fonds belastet oder gutgeschrieben (c) Falls es Vermögenswerte der Gesellschaft gibt, die nach Meinung des Verwaltungsrats keinem oder keinen spezifischen Fonds zuzuweisen sind, dann kann der Verwaltungsrat diese Vermögenswerte einem oder mehreren Fonds auf eine Art und Weise zuweisen, wie er es nach seinem Ermessen für gerecht und billig hält. Der Verwaltungsrat ist befugt, die Basis in Bezug auf die vorher zugewiesenen Vermögenswerte zu ändern und können diese zu ändern (d) Es werden keine Aktien ausgegeben, die dem Inhaber von Aktien in einem Fonds das Recht geben, an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt zu sein, das nicht die Vermögenswerte (sofern vorhanden) des Fonds ist, zu dem diese Aktien gehören. Wenn die Erlöse der Vermögenswerte des entsprechenden Fonds nicht ausreichen, um die vollständigen Rücknahmeerlöse, die an jeden Inhaber für den entsprechenden Fonds zu zahlen sind, zu finanzieren, werden die Erlöse des entsprechenden Fonds gemäss den Bestimmungen für den entsprechenden Fonds gleichmässig unter allen Inhabern des entsprechenden Fonds im Verhältnis ihrer für die Aktien im Besitz eines jeden Aktionärs bezahlten Beträge aufgeteilt. Wenn das veräusserte Nettovermögen eines Fonds nicht ausreicht, um die aufgrund der entsprechenden Aktien gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Fonds geschuldeten Beträge zu zahlen, haben die entsprechenden Aktionäre dieses Fonds keine weiteren Ansprüche auf Zahlung in Bezug auf diese Aktien noch eine Forderungen gegen die Gesellschaft, einen anderen Fonds oder auf andere Vermögenswerte der Gesellschaft in Bezug auf einen Fehlbetrag (e) Jeder Fonds wird mit den Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen oder Rücklagen des Fonds, die sich auf diesen Fonds beziehen oder ihm zuzuweisen sind, belastet und alle diese Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen oder Rücklagen der Gesellschaft, die keinem oder keinen spezifischen Fonds zugewiesen werden können, werden durch den Verwaltungsrat auf eine Art auf einer Basis zugewiesen und belastet, wie es der Verwaltungsrat nach seinem eigenen Ermessen für gerecht und billig hält. Der Verwaltungsrat hat die Befugnis diese Basis jederzeit gelegentlich zu ändern und wird sie gelegentlich ändern, darunter auch, wenn die Umstände es erlauben, die Neuzuweisung dieser Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen und Rücklagen (f) Falls ein einem Fonds zuzuweisender Vermögenswert für die Vollstreckung einer Verbindlichkeit genommen wird, die diesem Fonds nicht zuzuweisen ist, gelten die Vorschriften von Section 1407 des Companies Act. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Satzung dürfen die in jedem Fonds gehaltenen Vermögenswerte ausschliesslich für die Aktien der Klasse (oder Klassen, je nach Fall), zu der/denen dieser Fonds gehört, verwendet werden.

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Sources: Prospectus

Fonds. Der Verwaltungsrat kann gelegentlich 5.1 Die Gesellschaft ist ein Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds und, vorbehaltlich dieses Grundsatzes, wird jegliche Gegenleistung mit Ausnahme des etwaigen Ausgabeaufschlags oder der vorherigen Zustimmung durch etwaigen Spesen, der bzw. die Central Bank zusätzliche Fonds auflegen undgemäß den Bestimmungen von Artikel 8.10 zu zahlen ist/sind, für die Zuteilung oder gemäss den Vorschriften der Central Bank zusätzliche Klassen bestimmen Ausgabe von Anteilen jeder Serie, zusammen mit allen Anlagen, in die eine solche Gegenleistung investiert oder reinvestiert wird, mit allen Erträgen, Einkünften, Gewinnen und Aktien in diesen Fonds oder Klassen ausgeben. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, eine separate Vermögensmasse für jeden Erlösen daraus getrennt von allen anderen Vermögenswerten der Gesellschaft gelegentlich aufgelegten Fonds einzurichten im Fonds, auf die sich diese Serie bezieht und jede separate Vermögensmasse für jeden Fonds trägt dem entsprechend ihre eigenen Verbindlichkeitendie die folgenden Bestimmungen gelten, für das Folgende gilt:verwaltet und geführt. (a) Für Die Gesellschaft führt für jeden Fonds führt die Gesellschaft separate getrennte Bücher und Aufzeichnungen, in denen die Transaktionen für den entsprechenden Fonds aufgezeichnet werden, insbesondere die . Die Erlöse aus der Zuweisung und Ausgabe von Aktien der einzelnen Klassen in Anteilen jeder Serie fließen dem Fondsbetreffenden, die Anlagen für diese Serie aufgelegten Fonds zu, und Verbindlichkeiten; die auf ihn diese Serie entfallenden Einnahmen Vermögenswerte und Ausgaben werden Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen sind diesem Fonds gemäss den vorbehaltlich der Bestimmungen der Satzung zugeteilt dieses Artikels zuzurechnen, und die Vermögenswerte jedes Fonds gehören ausschließlich diesem Fonds und dürfen nicht dazu verwandt werden, direkt oder belastetindirekt die Verbindlichkeiten von oder Forderungen an einen anderen Fonds zu begleichen und stehen nicht für einen derartigen Zweck zur Verfügung. (b) Jeder VermögenswertVermögenswerte, der aus die von anderen Vermögenswerten in einem anderen Vermögenswert eines Fonds (ob bar oder sonstiger Art) entstanden istabgeleitet werden, wird in den Büchern der Gesellschaft werden demselben Fonds gutgeschrieben wie der Vermögenswert, aus von dem er entstanden ist, und jede Steigerung oder Minderung an Wert eines solchen Vermögensgegenstandes wird sie abgeleitet wurden; Zuwächse bzw. Minderungen des Wertes dieser Vermögenswerte werden ebenfalls dem entsprechenden betreffenden Fonds belastet oder gutgeschriebenzugewiesen. (c) Falls es Vermögenswerte der Gesellschaft gibtIm Falle von Vermögenswerten, die nach dem Ermessen des Verwaltungsrats nicht ohne Weiteres einem bestimmten Fonds bzw. bestimmten Fonds zuzuordnen sind, kann der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen mit der Zustimmung der Depotbank festlegen, auf welcher Grundlage diese Vermögenswerte auf die Fonds aufzuteilen sind. Der Verwaltungsrat ist befugt dazu und kann diese Grundlage jederzeit ändern. (d) Vorbehaltlich des Prinzips der getrennten Haftung zwischen den Teilfonds, sind alle Verbindlichkeiten der Serie zuzuordnen, auf die sie sich nach Meinung des Verwaltungsrats keinem bezieht, oder keinen spezifischen Fonds zuzuweisen sindwenn diese Verbindlichkeit nicht ohne Weiteres einer bestimmten Serie zugeordnet werden kann, dann kann der Verwaltungsrat nach seinem Ermessen mit der Zustimmung der Depotbank in gerechter und angemessener Weise festlegen, auf welcher Grundlage Verbindlichkeiten auf die Serien aufzuteilen sind und ist befugt, diese Grundlage jederzeit zu ändern. (e) Falls die einem Teilfonds zuzuordnenden Vermögenswerte zur Erfüllung einer Verbindlichkeit herangezogen werden, die diesem Teilfonds nicht zuzuordnen ist, und soweit diese Vermögenswerte oder ein Ausgleich hierfür nicht auf andere Weise dem betroffenen Teilfonds wieder zugeführt werden können, hat der Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank den Wert der verlorenen Vermögenswerte des betroffenen Teilfonds zu bestätigen bzw. bestätigen zu lassen und aus den Vermögenswerten des bzw. der Teilfonds, dem bzw. denen die Verbindlichkeit zuzuordnen war, mit Vorrang vor allen anderen Ansprüchen gegen diesen bzw. diese Teilfonds, die Vermögenswerte oder Beträge zu übertragen bzw. zahlen, die ausreichend sind, um dem betroffenen Teilfonds den Wert der verlorenen Vermögenswerte oder Beträge wieder zuzuführen. (f) Wo die (etwaigen) Vermögenswerte der Gesellschaft, die den Zeichneranteilen und Anteilen zuzuordnen sind, die ausschließlich zur Erfüllung von Mindestkapitalanforderungen ausgegeben wurden, einen Nettogewinn erzielen, kann der Verwaltungsrat Vermögenswerte, die diesen Nettogewinn darstellen, einem oder mehreren Fonds von ihm für geeignet erachteten Teilfonds zuteilen; und (g) Vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in der Satzung, sind die auf eine Art und Weise zuweisen, wie er es nach seinem Ermessen für gerecht und billig hält. Der Verwaltungsrat ist befugt, die Basis Rechnung jedes Teilfonds gehaltenen Vermögenswerte ausschließlich in Bezug auf die vorher zugewiesenen Vermögenswerte Anteile zu ändern und können diese zu ändern (d) Es werden keine Aktien ausgegeben, die dem Inhaber von Aktien in einem Fonds das Recht geben, an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt zu sein, das nicht die Vermögenswerte (sofern vorhanden) des Fonds istverwenden, zu denen dieser Teilfonds gehört, und gehören ausschließlich dem diese Aktien gehören. Wenn die Erlöse betreffenden Teilfonds und dürfen nicht zur direkten oder indirekten Erfüllung der Vermögenswerte des entsprechenden Fonds nicht ausreichen, um die vollständigen Rücknahmeerlöse, die an jeden Inhaber für den entsprechenden Fonds zu zahlen sind, zu finanzieren, werden die Erlöse des entsprechenden Fonds gemäss den Bestimmungen für den entsprechenden Fonds gleichmässig unter allen Inhabern des entsprechenden Fonds im Verhältnis ihrer für die Aktien im Besitz eines jeden Aktionärs bezahlten Beträge aufgeteilt. Wenn das veräusserte Nettovermögen eines Fonds nicht ausreicht, um die aufgrund der entsprechenden Aktien gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Fonds geschuldeten Beträge zu zahlen, haben die entsprechenden Aktionäre dieses Fonds keine weiteren Ansprüche auf Zahlung in Bezug auf diese Aktien noch eine Verbindlichkeiten von oder Forderungen gegen die Gesellschaft, einen anderen Fonds oder auf andere Vermögenswerte der Gesellschaft in Bezug auf Teilfonds verwendet werden und stehen für einen Fehlbetrag (e) Jeder Fonds wird mit den Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen oder Rücklagen des Fonds, die sich auf diesen Fonds beziehen oder ihm zuzuweisen sind, belastet und alle diese Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen oder Rücklagen der Gesellschaft, die keinem oder keinen spezifischen Fonds zugewiesen werden können, werden durch den Verwaltungsrat auf eine Art auf einer Basis zugewiesen und belastet, wie es der Verwaltungsrat nach seinem eigenen Ermessen für gerecht und billig hält. Der Verwaltungsrat hat die Befugnis diese Basis jederzeit gelegentlich zu ändern und wird sie gelegentlich ändern, darunter auch, wenn die Umstände es erlauben, die Neuzuweisung dieser Verbindlichkeiten, Aufwendungen, Kosten, Belastungen und Rücklagen (f) Falls ein einem Fonds zuzuweisender Vermögenswert für die Vollstreckung einer Verbindlichkeit genommen wird, die diesem Fonds solchen Zweck nicht zuzuweisen ist, gelten die Vorschriften von Section 1407 des Companies Act. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in der Satzung dürfen die in jedem Fonds gehaltenen Vermögenswerte ausschliesslich für die Aktien der Klasse (oder Klassen, je nach Fall), zu der/denen dieser Fonds gehört, verwendet werdenzur Verfügung.

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Sources: Gründungsurkunde