Fonds Musterklauseln
Fonds. Die Fonds, die wir für den Versicherungs- vertrag anbieten. Eine Liste der Fonds, die Sie für die Anlage Ihrer Investprämie auswählen können, ist in der Fondsübersicht enthalten.
Fonds. Die Gesellschaft ist als Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Fonds strukturiert, um sowohl institutionellen als auch privaten Anlegern die Möglichkeit zu geben, unter verschiedenen Fonds auszuwählen. Die einzelnen Fonds unterscheiden sich jeweils durch ihre Anlageziele, Anlagepolitik, Währung oder sonstige besondere Merkmale, wie im jeweiligen Nachtrag beschrieben. Für jeden Fonds wird ein gesonderter Bestand an Vermögenswerten unterhalten, der im Einklang mit dem jeweiligen Anlageziel des Fonds angelegt wird. Die Namen aller zum Datum dieses Prospekts genehmigten Fonds sind im Gesamtnachtrag aufgeführt.
Fonds. Der Teil des Vertragsguthabens, der in Fonds angelegt ist, ist unmittelbar an der Wertentwicklung ei- nes oder mehrerer Sondervermögen (Investmentfonds) beteiligt. Nähere Informationen können Sie den Fonds- beschreibungen entnehmen.
Fonds bezeichnet einen getrennten, von der Gesellschaft in Bezug auf eine oder mehrere Anteilklassen aufgelegten und geführten Teilfonds, dem Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Ausgaben, die jeder dieser Anteilklassen zuzuordnen sind, angerechnet oder belastet werden, wie in diesem Prospekt näher beschrieben.
Fonds. Oft auch Investmentfonds genannt. Ist ein von einer Kapitalverwaltungs- gesellschaft verwaltetes Vermögen, das in Wertgegenstände wie Aktien, Anleihen (Renten), Immobilien, Rohstoffe, Derivate und/oder vergleich- bare Anlagen investiert. Wie sich ein Fonds entwickelt, kann nicht vor- hergesehen werden. Chancen und Risiken tragen Sie.
Fonds. Die Gesellschaft besteht aus mehreren separaten Fonds. Die zurzeit bestehenden Fonds sind: Die Börsen und Märkte, an denen Wertpapiere gehandelt werden, in die diese Fonds investieren, sind im Glossar unter dem Begriff „anerkannte Märkte“ aufgeführt. Die anfängliche Zeichnungsfrist und der Preis, zu dem Fondsanteile in dieser Frist angeboten werden, sind in den Verkaufsprospektergänzungen der einzelnen Fonds angegeben. Der Ausgabepreis für Fondsanteile wird gemäß Abschnitt 7 dieses Verkaufsprospekts ermittelt. Die Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und Zuteilung von Fondsanteilen werden zusammen mit den jeweiligen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen dem Fonds zugewiesen, dem die Fondsanteile zuzurechnen sind. Wenn sich Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten nicht auf einen bestimmten Fonds beziehen, werden diese grundsätzlich jedem Fonds anteilig zugerechnet – auf der Grundlage des jeweiligen Nettoinventarwertes der einzelnen Fonds am Tag der Zurechnung. Sofern nicht abweichend in den relevanten Verkaufsprospektergänzungen festgelegt, ist die Basiswährung aller Fonds der Euro.
Fonds. Wir stellen eine Reihe von Fonds für den Flexiblen Kapitalplan bereit, in denen der Beitrag angelegt werden kann. Die zur Ver- fügung stehenden Fonds sind in den Fondsinformationen in den Informationen zum Flexiblen Kapitalplan, in Abschnitt I. „Beson- dere Informationen für Ihren Flexiblen Kapitalplan“, aufgeführt bzw. bei neu eingeführten Fonds in gesonderten Unterlagen, die bei ▇▇▇▇ des Fonds Bestandteil Ihres Versicherungsschei- nes werden. Weitere Informationen zu den Fonds befinden sich in dem jeweiligen Dokument „Anlageoption“. Innerhalb Ihres Vertrags können gleichzeitig maximal 10 unterschiedliche Fonds gehalten werden. Der Mindestbeitrag je Fonds beträgt 5 % Ihres Beitrags. Die Fonds werden nicht von einer Kapitalanlagegesellschaft aufgelegt, sondern von uns selbst. Diese Anteile sind nicht han- delbar, sondern dienen nur der Kapitalanlage Ihrer Beiträge und der Berechnung der Leistungen (sog. interne Fonds). Die Anteile oder die den Fonds zugrunde liegenden Kapitalanlagen können weder auf Sie noch auf eine andere bezugsberechtigte Person übertragen werden. Obwohl es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt, besteht nur Anspruch auf Geld- leistungen. Als betreuende Fondsgesellschaft bezeichnen wir die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft, die den Publikumsfonds, in welchen unsere internen Fonds investieren, auflegt oder den internen Fonds der Canada Life verwaltet.
Fonds. Der Mediolanum Best Brands (oder ein anderer Name, der vom Treuhänder und der Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung der Zentralbank gegebenenfalls festgelegt werden kann), der durch diesen Vertrag errichtet wird; oder sofern der Zusammen- hang dies erforderlich macht, einer oder mehrere seiner Teilfonds.
Fonds. Die Kosten verstehen sich pro Einheit, d.h. pro einzelne Transaktion. Die dargestellten Bänder entsprechen der nichtlinearen, gestaffelten Logik. Eidg. Stempelsteuer, Ein- und Austrittskosten, Gebühren und von Dritten geltend gemachte Kosten werden separat berechnet. Die Rückgabe von Gruppo BancaStato Fonds sind gebührenfrei. Aktien4 Anleihen Futures Optionen, Geldmarkt- CHF oder Gegenwert und ähnliches (z. B. und ähnliches (Zins- und Zertifikate geschäfte2 und Geldmarkt- Obligationen- Börsen Aktien- Strategische Vorsorge- Sonstige Alternative Optionsscheine) kapitalgeschützte Produkte3) Aktienan- leihen1 fonds fonds kotierte Fonds fonds Fonds fonds Fonds Fonds CHF Schweiz Ausland Schweiz Schweiz Ausland Schweiz (z. B. ETF) oder Gegenwert und Ausland und Ausland Auf die ersten 0.40% 1.00% 1.10% 1.75% 1.75% 1.00% 2.00% 2.00% Auf die ersten 1.10% 1.65% 0.80% CHF 30 CHF 45 1.65% CHF 50’000 CHF 50’000(≤ 50’000) pro Vertrag pro Vertrag Bis zu CHF (≤ 50’000)Auf die nächsten 0.30% 0.80% 1.00% 1.30% 1.30% 0.80% 1.75% 2.00% Auf die nächstenCHF 50'000 1.00% 1.50% 0.65% CHF 30pro CHF 45 pro 1.50% 0,5 Mio. 0,500% CHF 50’000(> 50’000 (>50.000 ≤ 100.000) Auf die nächsten 0.40% CHF 300'000 (>100'000 ≤ 400'000) 0.60% 0.20% Vertrag CHF 30 pro Vertrag Vertrag CHF 45 pro Vertrag 0.60% Ab CHF Auf die nächsten CHF 300’000 (> 100’000 0.20% 0.70% 0.40% 1.00% 1.00% 0.70% 1.30% 2.00% 0,5 Mio. bis CHF 2,0 Mio. 0,375% Ab CHF 2,0 Mio. 0,250%
Fonds. Der Verwaltungsrat kann gelegentlich mit der vorherigen Zustimmung durch die Central Bank zusätzliche Fonds auflegen und/oder gemäss den Vorschriften der Central Bank zusätzliche Klassen bestimmen und Aktien in diesen Fonds oder Klassen ausgeben. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, eine separate Vermögensmasse für jeden von der Gesellschaft gelegentlich aufgelegten Fonds einzurichten und jede separate Vermögensmasse für jeden Fonds trägt dem entsprechend ihre eigenen Verbindlichkeiten, für das Folgende gilt:
(a) Für jeden Fonds führt die Gesellschaft separate Bücher und Aufzeichnungen, in denen die Transaktionen für den entsprechenden Fonds aufgezeichnet werden, insbesondere die Erlöse aus der Zuweisung und Ausgabe von Aktien der einzelnen Klassen in dem Fonds, die Anlagen und Verbindlichkeiten; die auf ihn entfallenden Einnahmen und Ausgaben werden diesem Fonds gemäss den Bestimmungen der Satzung zugeteilt oder belastet
(b) Jeder Vermögenswert, der aus einem anderen Vermögenswert eines Fonds (ob bar oder sonstiger Art) entstanden ist, wird in den Büchern der Gesellschaft demselben Fonds gutgeschrieben wie der Vermögenswert, aus dem er entstanden ist, und jede Steigerung oder Minderung an Wert eines solchen Vermögensgegenstandes wird dem entsprechenden Fonds belastet oder gutgeschrieben
(c) Falls es Vermögenswerte der Gesellschaft gibt, die nach Meinung des Verwaltungsrats keinem oder keinen spezifischen Fonds zuzuweisen sind, dann kann der Verwaltungsrat diese Vermögenswerte einem oder mehreren Fonds auf eine Art und Weise zuweisen, wie er es nach seinem Ermessen für gerecht und billig hält. Der Verwaltungsrat ist befugt, die Basis in Bezug auf die vorher zugewiesenen Vermögenswerte zu ändern und können diese zu ändern
(d) Es werden keine Aktien ausgegeben, die dem Inhaber von Aktien in einem Fonds das Recht geben, an dem Vermögen der Gesellschaft beteiligt zu sein, das nicht die Vermögenswerte (sofern vorhanden) des Fonds ist, zu dem diese Aktien gehören. Wenn die Erlöse der Vermögenswerte des entsprechenden Fonds nicht ausreichen, um die vollständigen Rücknahmeerlöse, die an jeden Inhaber für den entsprechenden Fonds zu zahlen sind, zu finanzieren, werden die Erlöse des entsprechenden Fonds gemäss den Bestimmungen für den entsprechenden Fonds gleichmässig unter allen Inhabern des entsprechenden Fonds im Verhältnis ihrer für die Aktien im Besitz eines jeden Aktionärs bezahlten Beträge aufgeteilt. Wenn das veräusserte Nettovermögen eines Fonds nicht ausr...
