Festverzinsliche Wertpapiere Musterklauseln

Festverzinsliche Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Risiko, dass der Emittent nicht in der Lage ist, Tilgungs- und Zinszahlungen auf die Verbindlichkeit zu leisten (Kreditrisiko), und können ferner Kursschwankungen unterliegen, die von solchen Faktoren wie Zinssensibilität, Bewertung der Kreditwürdigkeit des Emittenten am Markt und Liquidität des Gesamtmarktes (Marktrisiko) beeinflusst werden. Die festverzinslichen Wertpapiere, in denen jeder Teilfonds anlegen kann, sind zinssensibel. Daher führt ein Zinsanstieg im Allgemeinen zu einem Kursrückgang der Wertpapiere, während ein Zinsrückgang im Allgemeinen zu einem Kursanstieg führt. Die Performance jedes Teilfonds hängt daher zum Teil von der Fähigkeit ab, solche Marktzinsschwankungen vorauszusehen und darauf zu reagieren, sowie von der Fähigkeit, angemessene Strategien einzusetzen, um die Erträge zu maximieren und gleichzeitig die damit verbundenen Risiken für das Anlagekapital zu minimieren.
Festverzinsliche Wertpapiere. Schuldverschreibungen unterliegen sowohl tatsächlichen als auch subjektiv wahrgenommenen Beurteilungen der Kreditwürdigkeit. Die Herabstufung einer mit einem Rating bewerteten Schuldverschreibung oder eine negative Berichterstattung bzw. Wahrnehmung durch die Anleger, welche nicht unbedingt auf einer gründlichen Analyse beruhen müssen, können zu einem Rückgang des Wertes und der Liquidität des Wertpapiers führen, insbesondere auf Märkten mit geringer Liquidität. In einigen Marktumfeldern kann dies dazu führen, dass Anlagen in diese Wertpapiere weniger liquide und somit nicht ohne weiteres zu veräußern sind. Ein Fonds kann durch Zinsänderungen oder bonitätsrelevante Faktoren beeinträchtigt werden. Änderungen des Marktzinses wirken sich in der Regel auf die Vermögenswerte eines Fonds aus, da die Kurse festverzinslicher Wertpapiere in der Regel steigen, wenn die Zinsen sinken, und sinken, wenn die Zinsen steigen. Die Kurse von kurzfristigen Wertpapieren unterliegen im Allgemeinen weniger starken Schwankungen als Reaktion auf Zinsänderungen als langfristige Wertpapiere. Eine wirtschaftliche Rezession kann die Finanzlage eines Emittenten sowie den Marktwert der von diesem Emittenten begebenen hoch verzinslichen Schuldverschreibungen beeinträchtigen. Die Fähigkeit eines Emittenten, seinen Schuldendienstpflichten nachzukommen, kann durch emittentenspezifische Faktoren oder das Nichterreichen bestimmter Unternehmensprognosen oder das Fehlen zusätzlicher Finanzierungsmittel beeinträchtigt werden. Aus dem Konkurs eines Emittenten können einem Fonds Verluste oder Kosten entstehen. Emittenten von Schuldtiteln ohne Investment-Grade-Rating können einen hohen Verschuldungsgrad aufweisen, und diese Schuldtitel können daher mit einem hohen Ausfallrisiko behaftet sein. Zudem sind Schuldtitel ohne Investment-Grade-Rating in der Regel weniger liquide und stärkeren Schwankungen ausgesetzt als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating, sodass eine negative Konjunkturentwicklung stärkere Auswirkungen auf die Schuldverschreibungen ohne Investment-Grade-Rating als auf festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating hat. Diese Wertpapiere unterliegen zudem einem größeren Kapital- und Zinsverlustrisiko als festverzinsliche Wertpapiere mit höherem Rating. Anleihen (bis auf null) herabgeschrieben oder in Anteile oder andere Eigentumstitel umgewandelt werden oder die Anleihebedingungen können geändert werden. Das „Bail-in“-Risiko bezieht sich auf das Risiko, dass Behörden der EU-...
Festverzinsliche Wertpapiere. 1 Für festverzinsliche Wertpapiere, die auf einen bestimmten Zeitpunkt zurückbe- zahlt oder amortisiert werden müssen und die auf eine feste Währung lauten, ausge- nommen Grundpfandtitel, bestimmt das Versicherungsunternehmen den maximal anrechenbaren Wert nach:
Festverzinsliche Wertpapiere. Die Emittentin zahlt den für den maßgeblichen Zinszahlungstag festgelegten Zinsbetrag in der Festgelegten Währung. Zu diesem Zweck entspricht der Zinsbetrag dem für den maßgeblichen Zinszahlungstag in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen festgelegten Betrag.
Festverzinsliche Wertpapiere. Festverzinsliche Wertpapiere, die aus Gesicherten Mitteln erworben werden dürfen, sind ausschließlich solche, die von einer anerkannten nationalen oder internationalen Ratingagetur (Moodys, Standard & Poors, Fitch, Creditreform Rating AG, Euler Hermes Rating GmbH und ähnliche) ein Rating innerhalb des Investment-Grades erhalten haben. Der Investment-Grade entspricht je nach Ratingagentur einem Rating mit mindestens Baa3 oder BBB−.
Festverzinsliche Wertpapiere. Nach Maßgabe der Bestimmungen im betreffenden Prospektzusatz kann ein Fonds in Anleihen oder sonstige festverzinsliche Wertpapiere investieren. Bei Anleihen besteht das Risiko, dass der Emittent nicht in der Lage sein wird, fällige Kapital- und Zinszahlungen auf die bestehenden Verbindlichkeiten zu leisten (Kreditrisiko). Zudem können Faktoren wie Zinssensitivität, die wahrgenommene Kreditwürdigkeit oder finanzielle Position von Emittenten und die am Markt verfügbare Liquidität zu erheblichen Kursschwankungen führen (Marktrisiko). Ein Fonds kann in festverzinsliche Wertpapiere investieren, die kein Rating einer anerkannten Ratingagentur besitzen oder deren Rating im Sub-Investment-Grade-Bereich liegt. Derartige Wertpapiere bergen ein größeres Risiko von Verlusten bezüglich des eingesetzten Kapitals und/oder fälliger Zinszahlungen als Papiere mit höheren Ratings. Ein Fonds kann in Anleihen investieren, die nachrangig gegenüber offenen Wertpapieren und Verbindlichkeiten des Emittenten sind, von denen alle oder ein erheblicher Teil durch im Wesentlichen alle Vermögenswerte des betreffenden Emittenten besichert sind. Daneben kann ein Fonds in Anleihen anlegen, die nicht durch finanzielle Sicherungsklauseln oder Beschränkungen für zusätzliche Finanzschulden geschützt sind. Somit unterliegt der betreffende Fonds möglicherweise einem erhöhten Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiko. Darüber hinaus birgt die Bewertung des Kreditrisikos von Anleihen eine gewisse Unsicherheit, da die Ratingagenturen weltweit unterschiedliche Standards haben, sodass ein Vergleich zwischen Ländern schwierig ist. Zudem arbeitet der Markt für Kreditspreads oftmals ineffizient und mit schwacher Liquidität. Dies erschwert die korrekte Diskontierung von Spreads bei der Bewertung von Finanzinstrumenten.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.