FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Musterklauseln

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Programmleitfaden Erasmus+ (Fassung von 2023) berechnet.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt   EUR. Dies entspricht   EUR pro Monat und   EUR für zusätzliche Tage.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die Höhe der Zuschussmittel berechnet sich nach den im Erasmus+ Programmleitfaden angegebenen Finanzierungsbestimmungen.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt die oben angegebene Summe.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU für die Mobilitätsphase beträgt 9 Euro/Tag für Länder der Kategorie 3: BG, EE, LT, LV, HU, MT, PL, RO, SK, MK, 11 Euro / Tag für Länder der Kategorie 2: BE, CZ, DE, GR, ES, HR, CY, LU, NL, PT, SI, IS, TR und 13 Euros / Tag für Länder der Kategorie 1: DK, IE, FR, IT, AT, FI SW, GB, LI, NO. Dies entspricht 270/330/390 Euro per 30 Tage. Die Mobilität wird tagegenau abgerechnet.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt […] EUR. Dies entspricht […] EUR für 30 Tage.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU für die Mobilitätsphase (Studium) beträgt: max. 1.800,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 450,- EUR/30 Tage (15,-€/Tag) max. 1.560,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 390,- EUR/30 Tage (13,-€/Tag) max. 1.320,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 330,- EUR/30 Tage (11.-€/Tag) Für Praktika im Ausland erhalten Studierende zusätzlich 150,- EUR/30 Tage zu den oben genannten Sätzen. Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase (Praktikum) beträgt somit max. 2.400,- EUR für Ländergruppe (LG) I - dies entspricht 600,- EUR/30 Tage (20,-€/Tag) max. 2.160,- EUR für Ländergruppe II – dies entspricht 540,- EUR/30 Tage (18,-€/Tag) max. 1.920,- EUR für Ländergruppe III – dies entspricht 480,- EUR/30 Tage (16,-€/Tag)
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung wird gemäß den Finanzierungsregeln im Erasmus+ Programmleitfaden berechnet. und gliedert sich wie folgt: Geplanter Aufenthaltszeitraum Kurzzeitmobilität Aufenthaltsdauer in Tage XX Tage Reisetage -- Tagessatz XX Tage x € 70,- + XX Tage x € 50,- 🞏 TopUp Special Needs (Nachweise erforderlich) ✠ TopUp Green Travel + Reisetage (Nachweise erforderlich) Summe € 100,- einmalig Reisekostenzuschuss einmalig 50€ + XX€ ,- _
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt: [max. Fördermonate x Monatssatz je Ländergruppe]. Dies entspricht Ländergruppe A: 600 EUR B: 540 EUR C: 490 EUR für 1 vollen Kalendermonat = 30 Tage. Ein angebrochener Monat wird taggenau entsprechend der auf der Confirmation of Student Stay Abroad bestätigten aktiven Studiendauer gerechnet, wobei ein Tagessatz 1/30 des Monatssatzes der entsprechenden Ländergruppe ist. Dieser Betrag kann den auf Seite 1 angegebenen Förderbetrag nicht überschreiten. Monate Länderkategorie A 600 € pro Monat DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE Länderkategorie B 540 € pro Monat AT, BE, CY, (DE), EL, ES, FR, IT, MT, NL, PT Länderkategorie C 490 € pro Monat BG, CZ, EE, HR, HU, LT, LV, PL, RO, SI, SK, TR, FYROM Sprachkurse direkt vor Studienbeginn an der Gasthochschule (oder einer Sprachschule am ausländischen Studienort) werden zur oben genannten Studiendauer addiert. Die Förderung erfolgt mit dem jeweiligen Fördersatz taggenau. Dazu muss eine Bescheinigung über den absolvierten Sprachkurs mit der Confirmation of registration eingereicht werden.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG. 3.1 Die finanzielle Unterstützung für das Taschengeld beläuft sich auf mindestens EUR […]