Farbraum Musterklauseln

Farbraum. Mit CMYK bezeichnet man die Grundfarben für den Vierfarbdruck, bei dem beliebig viele Farbtöne aus den drei hellen Farben Cyan (Hellblau), Magenta (Purpur) und Yellow (Gelb) zusammengesetzt werden. Alle drei Grundfarben zusammengemischt ergeben Schwarz (Subtraktive Farbmischung); durch Rastern der Teilfarben lassen sich alle Farbtöne und Helligkeitsstufen erzeugen. K steht für Schwarz (Key) als vierte Druckfarbe, da es sich in der Praxis als besser erwiesen hat, dunkle Konturen und Texte mit ▇▇▇▇▇▇▇ zu drucken. Deshalb spricht man vom Vierfarbendruck. Auch ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ arbeiten nach diesem Verfahren und benötigen deshalb vier Farbpatronen. CMYK Die farbige Druckdatei, die das Bild wiedergibt, wird wie gewohnt in CMYK angelegt. UV Lack glänzend = weiß UV Lack matt = 100% K Die Lackdatei muss in Schwarz-Weiß angelegt werden, wobei hier Weiß den glänzenden UV Lack darstellt und alle matten Flächen mit 100% K angelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Datenanlage unbedingt, dass Lackdatei und Druckdatei im gleichen Format an- gelegt sind und 100% aufeinander passen müssen. Sobald die Lackdatei etwas verschoben ist, kann der richtige Effekt verloren gehen. Die zusätzliche Veredelung von zwei Lackdarstellungen (glänzender und matter Lack) kann selbst auf einer unbedruckten/einfarbigen Fläche zu sehr interessanten Ton in Ton Effekten führen: CMYK UV Lack glänzend = weiß UV Lack matt = 100% K FTP-Versandservice („FTP Shipments“) Anleitung zur Nutzung FTP-Versandservice („FTP Shipments“) Anleitung zur Nutzung Inhalt:

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  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Zusatzurlaub Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten

  • Reisekosten Die Reisekosten sind in den Nebenkosten nach § 11 Nummer 11.1 enthalten und werden nicht separat vergütet.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.