Fair Use Musterklauseln
Fair Use. 23.1. KIR Group versteht unter Fair Use sowohl die gefahrenen Kilometer als auch die Anzahl und Dauer der Buchungen. Aufgrund von Erfahrungswerten beläuft sich eine Buchung durchschnittlich bei einer Fahrt von 40km auf ca. vier Stunden. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer sollen sich in diesem Rahmen einer Fahrt bewegen und nur in Ausnahmen darüber hinaus. Sofern ein individueller Kundenvertrag abgeschlossen wurde, gelten die dort getroffenen Regelungen.
23.2. Es ist untersagt, ein Fahrzeug bei Nutzung durch mehr als einen Kunden, mehrere Tage hindurch von einen Benutzer zu buchen.
23.3. Bei zuwiderhandeln und wiederholter, nachweislich erfolgter Aufforderung zur Einhaltung der Fair Regelung durch KIR Group kann KIR Group eine Preisanpassung der Monatspauschale beim betroffenen Kunden durchführen.
Fair Use. 6.1. Der TN wird das vertraglich vereinbarte Abfragevolumen während der Vertragsperiode nicht überschreiten. Eine 3%ige Toleranzgrenze gilt als vereinbart (Fair Use). Ein Überschreiten im genannten Beobachtungszeitraum führt zu einer Nachver- rechnung der abgefragten Dateninhalte.
6.2. Compass behält sich bei Verstößen gegen die Fair Use Bestimmungen das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem TN mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Fair Use. 6.1 Die "Fair-Use-Policy" ist ein Konzept, mit dem wir unseren Kunden möglichst nur wenige Beschränkungen auferlegen und im Gegenzug davon ausgehen, dass unsere Dienste "fair" genutzt werden. So gewähren wir z.B. eine Traffic-Flatrate unter der Bedingung, dass Sie den Dienst nutzen, wie es für ein Unternehmen im Regelfall zu erwarten ist. Unter "fair use" verstehen wir auch, dass Sie unsere Server nicht absichtlich überlasten und Sicherheitslücken ausnutzen. Im Gegenzug dafür berechnen wir nicht gesondert für den Datentransfer.
6.2 Zur Feststellung eines solchen Verstoßes hierzu wird die Nutzung des Angebotes durch den betroffenen Nutzer mit Vergleichsgruppen verglichen. Der Nutzer wird informiert, sollte wider Erwarten eine bestehende und fortwährende Überbeanspruchung festgestellt werden. Von einer übermäßigen Inanspruchnahme ist in der Regel auszugehen, wenn der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen für illegale Aktivitäten missbraucht.
6.3 ProtoSoft ist berechtigt, Services, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen oder den Ressourcenverbrauch einzuschränken. ProtoSoft wird Kunden vorab Informieren und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
Fair Use. Um die Verfügbarkeit sicherstellen zu können, ist das von Kunden beanspruchte Datenvolumen auf das geschäftsnotwendige Mass zu beschränken und Redundanzen sind zu vermeiden.
Fair Use. Diese Fair Use Regelung beruht darauf, dass der Teilnehmer die Anzahl der jährlichen Abfragen, die laut Einteilung in die Tarifstufe in der Pauschale inkludiert sind, nicht überschreitet. Ein Überschreiten im genannten Beobachtungszeitraum (= Störung) führt zu einer Nachverrechnung der abgefragten Da- teninhalte. Die Akademie behält sich in diesem Fall nach einer einmaligen schriftlichen Verständigung des Teilnehmers auch das Recht vor, das mit der Störung in Zusammenhang stehende Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Bei Unterschreiten von mehr als 10% der laut Pau- schale inkludierten Abfragen, wird eine nachträgliche Rückstu- fung vorgenommen.
Fair Use. Durchschnittliche Datentransferraten in Netzwerk- und Internetdiensten sind die Grundlage einzelner unterschiedlicher Leistungspakete von Koemau-tv. Diese sind in Folge der Kapazitätsgrenzen der Leitungsnetze (der Zulieferer von Koemau-tv) nach dem Prinzip des "fair use" kalkuliert: Sollten von Auftraggeberseite über einen längeren Zeitraum wesentlich höhere Datenraten übertragen werden, so ist Koemau-tv berechtigt, den jeweiligen Zugang für den laufenden Monat zu sperren oder eine Mehrverrechnung vorzuschlagen bzw. im Wiederholungsfall einen Produktwechsel vorzunehmen. Solche Aktionen werden nur nach erfolgter Information des AG eingeleitet. Wenn bei einzelnen Produkten „fair use“ Bedingungen laut Produktbeschreibungen gesondert definiert sind, gelten diese Bestimmungen vor den AGB.
