Fair Use Musterklauseln

Fair Use. 23.1. KIR Group versteht unter Fair Use sowohl die gefahrenen Kilometer als auch die Anzahl und Dauer der Buchungen. Aufgrund von Erfahrungswerten beläuft sich eine Buchung durchschnittlich bei einer Fahrt von 40km auf ca. vier Stunden. Die Anzahl der gefahrenen Kilometer sollen sich in diesem Rahmen einer Fahrt bewegen und nur in Ausnahmen darüber hinaus. Sofern ein individueller Kundenvertrag abgeschlossen wurde, gelten die dort getroffenen Regelungen. 23.2. Es ist untersagt, ein Fahrzeug bei Nutzung durch mehr als einen Kunden, mehrere Tage hindurch von einen Benutzer zu buchen. 23.3. Bei zuwiderhandeln und wiederholter, nachweislich erfolgter Aufforderung zur Einhaltung der Fair Regelung durch KIR Group kann KIR Group eine Preisanpassung der Monatspauschale beim betroffenen Kunden durchführen.
Fair Use. 6.1. Der TN wird das vertraglich vereinbarte Abfragevolumen während der Vertragsperiode nicht überschreiten. Eine 3%ige Toleranzgrenze gilt als vereinbart (Fair Use). Ein Überschreiten im genannten Beobachtungszeitraum führt zu einer Nachver- rechnung der abgefragten Dateninhalte. 6.2. Compass behält sich bei Verstößen gegen die Fair Use Bestimmungen das Recht vor, das Vertragsverhältnis mit dem TN mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Fair Use. 6.1 Die "Fair-Use-Policy" ist ein Konzept, mit dem wir unseren Kunden möglichst nur wenige Beschränkungen auferlegen und im Gegenzug davon ausgehen, dass unsere Dienste "fair" genutzt werden. So gewähren wir z.B. eine Traffic-Flatrate unter der Bedingung, dass Sie den Dienst nutzen, wie es für ein Unternehmen im Regelfall zu erwarten ist. Unter "fair use" verstehen wir auch, dass Sie unsere Server nicht absichtlich überlasten und Sicherheitslücken ausnutzen. Im Gegenzug dafür berechnen wir nicht gesondert für den Datentransfer. 6.2 Zur Feststellung eines solchen Verstoßes hierzu wird die Nutzung des Angebotes durch den betroffenen Nutzer mit Vergleichsgruppen verglichen. Der Nutzer wird informiert, sollte wider Erwarten eine bestehende und fortwährende Überbeanspruchung festgestellt werden. Von einer übermäßigen Inanspruchnahme ist in der Regel auszugehen, wenn der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen für illegale Aktivitäten missbraucht. 6.3 ProtoSoft ist berechtigt, Services, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen oder den Ressourcenverbrauch einzuschränken. ProtoSoft wird Kunden vorab Informieren und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, bevor Maßnahmen ergriffen werden.
Fair Use. Um die Verfügbarkeit sicherstellen zu können, ist das von Kunden beanspruchte Datenvolumen auf das geschäftsnotwendige Mass zu beschränken und Redundanzen sind zu vermeiden.
Fair Use. Diese Fair Use Regelung beruht darauf, dass der Teilnehmer die Anzahl der jährlichen Abfragen, die laut Einteilung in die Tarifstufe in der Pauschale inkludiert sind, nicht überschreitet. Ein Überschreiten im genannten Beobachtungszeitraum (= Störung) führt zu einer Nachverrechnung der abgefragten Da- teninhalte. Die Akademie behält sich in diesem Fall nach einer einmaligen schriftlichen Verständigung des Teilnehmers auch das Recht vor, das mit der Störung in Zusammenhang stehende Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Bei Unterschreiten von mehr als 10% der laut Pau- schale inkludierten Abfragen, wird eine nachträgliche Rückstu- fung vorgenommen.
Fair Use. Durchschnittliche Datentransferraten in Netzwerk- und Internetdiensten sind die Grundlage einzelner unterschiedlicher Leistungspakete von Koemau-tv. Diese sind in Folge der Kapazitätsgrenzen der Leitungsnetze (der Zulieferer von Koemau-tv) nach dem Prinzip des "fair use" kalkuliert: Sollten von Auftraggeberseite über einen längeren Zeitraum wesentlich höhere Datenraten übertragen werden, so ist Koemau-tv berechtigt, den jeweiligen Zugang für den laufenden Monat zu sperren oder eine Mehrverrechnung vorzuschlagen bzw. im Wiederholungsfall einen Produktwechsel vorzunehmen. Solche Aktionen werden nur nach erfolgter Information des AG eingeleitet. Wenn bei einzelnen Produkten „fair use“ Bedingungen laut Produktbeschreibungen gesondert definiert sind, gelten diese Bestimmungen vor den AGB.

Related to Fair Use

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Services Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres Systems vorzunehmen.

  • Reklamation Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, in der Regel innerhalb von fünf (5) Tagen nach Eingang der Tickets bzw. der Versandbestätigung, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung an die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg erfolgen. Bei Tickets oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 5.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen. Mängel im Sinne dieser Regelungen sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben zu Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Telefaxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt RB Leipzig dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Rücknahme oder Ersatz des Tickets für die betreffende(n) Veranstaltung(en). Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 5.1 auf dem Versandweg abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets, sowie für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden von RB Leipzig zurückzuführen ist.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten ▇▇▇▇▇▇▇ vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.