Facility Management. Im Rahmen des Facility Management bzw. der Facility Services werden folgende Schwerpunkte ÖAW-weit umgesetzt: • Optimierung des Energiemanagements und Verbesserung der Energieeffizienz • Verbesserung des Entsorgungsmanagements zwecks Minimierung des Abfalls 2018 ff. Fachgespräch „Verwaltung“ • Ökologische Reinigung • Nachhaltige Beschaffung, nach Möglichkeit im zentralen Einkauf Im Sinne einer ressorteinheitlichen Governance-Struktur wird die sinngemäße Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) für die zukünftige Umsetzung von Immobilienprojekten, die gemeinsam mit Universitäten erfolgen, angestrebt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2018–2020 werden folgende Vereinbarungen getroffen: Angestrebt wird die vollständige Umsetzung der in der folgenden Tabelle aufgelisteten Immobilienprojekte (all-inclusive). Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit eigenständig durch die ÖAW, welche im Rahmen der Begleitgespräche einen Bericht über die Umsetzung der Projekte an das BMWFW erstatten wird. Sollte die Umsetzung aus planungs- oder baubetrieblichen Gründen nicht in dieser LV-Periode abgeschlossen werden können, so sind die entsprechenden Finanzmittel entsprechend bilanztechnisch abzugrenzen. Ein ergänzender Finanzbetrag des Bundes in der übernächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2021–2023 ist gesondert zu verhandeln.
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Sources: Leistungsvereinbarung
Facility Management. Im Rahmen des Facility Management bzw. der Facility Services werden folgende Schwerpunkte ÖAW-weit umgesetzt: • Optimierung des Energiemanagements und Verbesserung der Energieeffizienz • Verbesserung des Entsorgungsmanagements zwecks Minimierung des Abfalls 2018 ff. Fachgespräch „Verwaltung“ • Ökologische Reinigung • Nachhaltige Beschaffung, nach Möglichkeit im zentralen Einkauf 2018 ff. Fachgespräch „Verwaltung“ Im Sinne einer ressorteinheitlichen Governance-Struktur wird die sinngemäße Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) für die zukünftige Umsetzung von Immobilienprojekten, die gemeinsam mit Universitäten erfolgen, angestrebt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2018–2020 werden folgende Vereinbarungen getroffen: Angestrebt wird die vollständige Umsetzung der in der folgenden Tabelle aufgelisteten Immobilienprojekte (all-inclusive). Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit eigenständig durch die ÖAW, welche im Rahmen der Begleitgespräche einen Bericht über die Umsetzung der Projekte an das BMWFW erstatten wird. Sollte die Umsetzung aus planungs- oder baubetrieblichen Gründen nicht in dieser LV-Periode abgeschlossen werden können, so sind die entsprechenden Finanzmittel entsprechend bilanztechnisch abzugrenzen. Ein ergänzender Finanzbetrag des Bundes in der übernächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2021–2023 ist gesondert zu verhandeln.
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