Absteuerungen Musterklauseln
Absteuerungen. Die ESO SV und der ESO EB vereinbaren für die Zahl an Einäscherungen die nicht im Krematorium Offenbach erfolgen können, die Übernahme der daraus entstehenden Kosten unter Abzug von Minderaufwendungen der ESO SV durch den ESO EB nebst angemessenem Gewinnaufschlag. Wobei die Gesamtkosten einschließlich Gewinnaufschlag nicht über den Einnahmen des ESO EB aus der Kremationsannahme liegen sollen.
