Entsorgung von Elektroaltgeräten Musterklauseln
Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder verpflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstandes an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letzten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM
11.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
11.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.
Entsorgung von Elektroaltgeräten. Ressourcenschonung trägt wesentlich zu einer besseren Umwelt bei. Dabei lässt sich die umweltbewusste Ressourcennutzung nur ganzheitlich aus einer Lebenszyklusperspektive heraus gestalten: von der Rohstoffgewinnung über Verarbeitung, Gestaltung der Produkte, Handel und Konsum bis zur Wiederverwendung oder Entsorgung. Nur gemeinsam können wir die Effizienz der Ressourcennutzung steigern! Bitte lesen Sie sich dazu die nachfolgenden Informationen zur umweltgerechten Entsorgung der Elektro- und Elektronikgeräte durch.
Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder ver- pflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstan- des an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letz- ten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM insoweit von der allfälligen gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme und den damit im Zusammenhang stehenden An- sprüchen Dritter frei.
11.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeen- digung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
11.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjäh- rungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.
