Common use of Druck Clause in Contracts

Druck. Deutliche Vorschrift des Drucktextes, der Druckgröße und -verfahren sind not- wendig. Bei ungenauen Angaben verfahren wir nach bestem eigenen Ermessen, können jedoch für Irrtümer und Druckfehler nicht aufkommen. Für Druckfehler, die der Auftraggeber übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung des von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug. Mündlich aufgegebene Druckänderungen bedürfen der schrift- lichen Bestätigung. Wir verwenden für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.b. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragser- teilung besonders darauf hin weisen. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernehmen wir keine Gewähr. Kleinere Abweichungen der Farben behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Auftraggeber verlangt oder wir es für notwen- dig halten. Maschinenandrucke und Klischees werden separat nach Aufwand verrechnet. Für Kunststofferzeugnisse können wir für die Haltbarkeit der Farben keine Gewähr leisten, selbst wenn die Farben als licht- oder wasserbeständig bezeichnet werden. Wir übernehmen ferner keine Garantie für Wanderungen von Weichmachern, parafinlöslichen Farbstoffen/ Antistatikum oder Bindemittel oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Liefervertrag

Druck. Deutliche Vorschrift des Drucktextes, der Druckgröße und -verfahren sind not- wendigist notwen- dig. Bei ungenauen Angaben verfahren wir nach bestem eigenen eigenem Ermessen, können jedoch für Irrtümer und Druckfehler nicht aufkommen. Für Druckfehler, die der Auftraggeber übersehen hat, sind wir nicht haftbar. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung des von ihm als „druckreif“ bezeichneten Korrekturabzug. Mündlich aufgegebene Druckänderungen bedürfen der schrift- lichen Bestätigung. Wir verwenden für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die Farben, wie z.b. z. B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibebeständigkeit usw., gestellt werden, muss der Auftraggeber bei Auftragser- teilung besonders darauf hin weisenhinweisen. Für hohe Lichtbeständigkeit der Druckfarben übernehmen wir keine Gewährgewähr. Kleinere Abweichungen der Farben behalten wir uns vor. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme der Ware oder zu einer Preisminderung. Probeabzüge werden vor Drucklegung nur unterbreitet, wenn es der Auftraggeber verlangt oder wir es für notwen- dig notwendig halten. Maschinenandrucke und Klischees werden separat nach Aufwand verrechnet. Für Kunststofferzeugnisse können wir für die Haltbarkeit der Farben keine Gewähr gewähr leisten, selbst wenn die Farben als licht- oder wasserbeständig bezeichnet werden. Wir übernehmen ferner keine Garantie garantie für Wanderungen von Weichmachern, parafinlöslichen Farbstoffen/ Antistatikum oder Bindemittel oder ähnlichen Migrationserscheinungen und für die sich daraus herleitenden Folgen.

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Sources: Liefervertrag