Diverses. 13.1 Die Incoterms 2010 sind Bestandteil des Vertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen den INCOTERMS und den übrigen Bestimmungen des Vertrages, gehen letztere vor. 13.2 Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei kann keine der Parteien seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, sei es ganz oder teilweise, abtreten oder übertragen. 13.3 Eine allfällige Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit von einer oder mehreren Bestimmungen des Vertrages beeinträchtigt oder schadet in keiner Weise der Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. 13.4 Jede Änderung der Bestimmungen des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit. 13.5 Eine Person, welche nicht Vertragspartei ist, kann keine Bestimmungen des Vertrages gegen eine der Parteien durchsetzen.
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Sources: General Sales Conditions, General Sales Conditions, General Sales Conditions