DIRITTO APPLICABILE Musterklauseln

DIRITTO APPLICABILE a) Trova applicazione il diritto della Repubblica Federale Tedesca. Resta esclusa la Convenzione ONU sui contratti per la vendita internazionale di beni mobili (CISG). b) Precedentemente o contestualmente all’avvio di un procedimento legale contro il cliente nel paese di quest’ultimo DKV ha la facoltà, comunicandolo sotto forma di testo o nel testo di citazione, di scegliere il diritto materiale estero applicabile per il Foro competente del cliente previsto dalla legge o concordato (scelta a posteriori del diritto applicabile a favore del paese del cliente). Detta scelta a posteriori a favore del diritto del paese del cliente non sarà efficace qualora il cliente, entro un mese dall’averne preso conoscenza vi si opponga. In tal senso si rimanda il cliente all’esercizio della scelta del diritto a posteriori.
DIRITTO APPLICABILE. Il rapporto giuridico tra ditta e il titolare con la società emit- tente è soggetto al diritto svizzero. Luogo di adempimento esclusivo, foro giudiziario nonché – per ditte e titolari con sede o domicilio all’estero – foro di esecuzione è Zurigo. Versione 07/2017 These present conditions apply to business cards and cor- porate cards (hereinafter referred to as the “card(s)”) issued by Viseca Card Services SA (hereinafter referred to as the “issuer”). Based on a basic application accepted by the issu- er, the company (hereinafter referred to as the “company”), together with the employee (hereinafter referred to as the “cardholder”), may request a card. The cards will bear the name of the cardholder and, if re- quested, also the name of the company.
DIRITTO APPLICABILE. Il rapporto giuridico tra titolare e società emittente è sog- getto al diritto svizzero. Luogo di adempimento, foro giudi- ziario e, per i titolari domiciliati all’estero, foro di esecuzione è Zurigo. Versione 01/2011 These present conditions apply to credit and PrePaid cards (hereinafter referred to as the “card(s)”) issued by Viseca Card Services SA (hereinafter referred to as the “issuer”). The cards are issued in the form of a primary card bearing the name of the applicant, or, if such a facility is included in the product offered by the issuer, in the form of an add- itional card bearing the name of a partner, family member or friend of the primary cardholder or bearing the name of the applicant. All such persons are hereinafter referred to as the “cardholder”.
DIRITTO APPLICABILE. Per tutti i contratti stipulati tra Takeda e i clienti si applica il diritto svizzero.

Related to DIRITTO APPLICABILE

  • Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2023 jeweils für das am 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2022 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. ▇▇▇▇ 2024 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.351 7.678 1.608 1.781 Kommissionen und Gebühren 3.789 4.034 1.077 1.088 Vorsorge für Kreditausfälle 1.028 2.715 318 -171 Gesamt netto Einkünfte 46.254 47.365 14.213 12.224 Ergebnis vor Steuern 10.739 13.486 5.237 3.993 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der Stammaktien 7.907 10.764 3.931 3.087 Gewinn pro Stammaktie (basic) 23,05 30,42 11,67 8,87 Summe der Aktiva 1.641.594 1.441.799 1.698.440 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 304.871 295.163 300.039 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 12.951 12.936 12.483 Forderungen an Kunden und sonstige 132.495 135.448 160.419 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 230.728 262.045 256.662 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.641.594 1.441.799 1.698.440 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standardisiert) 14,4 15,0 14,6 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 18,1 19,1 18,3 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,0 7,3 6,9 Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Der Tilgungsbetrag entspricht maximal dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. In diesem Fall ist die Ertragsmöglichkeit nach oben hin beschränkt. • Der Wertpapierinhaber ist Verlustrisiken ausgesetzt, da der Mindestbetrag gegebenenfalls unter dem Kaufpreis für die Wertpapiere liegen kann. Zudem kann der Wertpapierinhaber bei einer Insolvenz der Emittentin und der Garan- tin sein gesamtes Kapital (einschließlich Transaktionskosten) verlieren. • Die Zinszahlungen hängen von einem bestimmten Ereignis des Basiswerts ab (z.B. Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts an einem bestimmten Tag). Im Fall des Nichteintritts des Ereignisses würde für den entsprechenden Zinszahlungstag keine Zinszahlung erfolgen. Wertpapierinhaber sollten beachten, dass sie ge- gebenenfalls während der gesamten Laufzeit der Wertpapiere keine Zinszahlung erhalten, sofern die Voraussetzun- gen an keinem Tag, der für die Bestimmung der Zinszahlung maßgeblich ist, gegeben sind. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbe- standteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billi- gem ▇▇▇▇▇▇▇▇ im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wert- papiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hin- blick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Schriftformerfordernis Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.