Demontage. 20.1 Die Demontage des vermieteten Systems nach Ablauf der Laufzeit darf ausschließlich durch TELCAT oder deren Beauftragte ausgeführt werden. TELCAT ist zur Ausführung nur während der bei ihr üblichen Arbeitszeiten verpflichtet. Die Demontage ist kostenpflichtig. Gegebenenfalls erfolgt eine Überprüfung des Zustandes des vermieteten Systems. Der Kunde hat TELCAT alle Schäden zu ersetzen, die durch Verlust oder Beschädigung des Systems oder des Materials in Räumen entstehen, die seiner Aufsicht oder der seiner Erfüllungsgehilfen unterliegen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.
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