Krane Musterklauseln
Krane. 1. Für die Herrichtung des Kranstandorts und den statischen Nachweis zur Aufnahme der Eckdrucke während der gesamten Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Schäden, die sich aus Gründen des nicht ausreichend tragfähigen Untergrundes ergeben, sind durch die Maschinenbruchversicherung nicht gedeckt und müssen sowohl für den Mietgegenstand wie auch evtl. Folgeschäden durch den Mieter getragen werden.
2. Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass die Baustelle mit den Transportfahrzeugen und dem Autokran auf festem Untergrund und ohne Behinderungen befahren werden kann. Ferner muss die Montage bzw. Demontage insbesondere für den Aufbau des Autokrans und die Durchfahrt der Transportfahrzeuge ungehindert möglich sein.
3. Der notwendige Stromanschluss einschließlich der Sicherungsmaßnahmen unter Beachtung der einschlägigen DIN und VBG ist rechtzeitig und unmittelbar am Kranstandort durch den Mieter zu erstellen. Die erforderlichen Anschlusswerte werden gesondert mitgeteilt.
4. Der Mieter ist zur Einhaltung der Bedienungsvorschriften für den Kran und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet und darf nur sachkundige Personen mit der Kranführung beauftragen.
Krane. 1. Für die Herrichtung des Kranstandorts und den statischen Nachweis zur Aufnahme der Eckdrucke während der gesamten Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Schäden, die sich aus Gründen des nicht ausreichend tragfähigen Untergrundes ergeben, sind durch die Maschinenbruchversicherung nicht gedeckt und müssen sowohl für den Mietgegenstand wie auch evtl. Folgeschäden durch den Mieter getragen werden.
2. Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass die Baustelle mit den Transportfahrzeugen und dem Autokran auf festem Untergrund und ohne Behinderungen befahren werden kann. Ferner muss die Montage bzw. Demontage insbesondere für den Aufbau des Autokrans und die Durchfahrt der Transportfahrzeuge ungehindert möglich sein. Tel.: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇-▇ Fax: ▇▇▇▇▇ ▇▇▇-▇▇ ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ • Bandlänge: 75 x 2000 mm • Motorleistung: 4 kW / 400 V • Kontaktrad: Ø 200 mm • Absaugstutzen: Ø 100 mm • Abmaße (LxBxH): • 1070 x 340 x 950 mm • Gewicht: 72 kg Ust.IdNr.: DE117336012 Steuer-Nr.: 61/202/42418 Entgeltminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen. unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇, dort Link AGB, abrufbar sind.
3. Der notwendige Stromanschluss einschließlich der Sicherungsmaßnahmen unter Beachtung der einschlägigen DIN und VBG ist rechtzeitig und unmittelbar am Kranstandort durch den Mieter zu erstellen. Die erforderlichen Anschlusswerte werden gesondert mitgeteilt.
4. Der Mieter ist zur Einhaltung der Bedienungsvorschriften für den Kran und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet und darf nur sachkundige Personen mit der Kranführung
Krane
