Common use of Deckungsumfang Clause in Contracts

Deckungsumfang. Die Gepäckstücke, persönliche Sachen und Kleidungsstücke, die der Versicherte während einer Reise mitnimmt, werden gedeckt gegen: - Diebstahl; - die vollständige oder teilweise Beschädigung durch Drittpersonen und/oder infolge eines Unfalls; - Abhandenkommen während des Transports durch ein Beförderungsunternehmen; - Diebstahl der Ausweisdokumente. 1° Entschädigungsbegrenzungen für die folgenden wertvollen bzw. speziellen Gegenstände: getragene Edelsteine, Perlen, Schmucksachen, Pelzwaren und Uhren, sowie jedes Klang- und Bildreproduktionsgerät einschließlich des jeweiligen Zubehörs (Beispiele: Fotoapparate, Filmmaterial, Handy, Kamera, Smartphone, Spielkonsolen, Videospiele), tragbare EDV-Geräte, Brillen jeglicher Art, Gläser/Kontaktlinsen, Ferngläser, Musikinstrumente, Prothesen, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Möbel. Die o.a. Gegenstände werden nur gegen Diebstahl gedeckt. 2° Entschädigungsbegrenzungen für die Gepäckstücke und persönliche Sachen, die in einem Fahrzeug transportiert werden: wenn der Versicherte sein Gepäck und seine persönlichen Sachen mit einem persönlichen Fahrzeug bzw. einem Wohnwagen transportiert, wird das Diebstahlrisiko nur gedeckt, wenn sich die Gepäckstücke und persönlichen Sachen außer Sicht und im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs befinden. Wir decken nur den Einbruchdiebstahl. Wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße geparkt ist, wird die Deckung nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gewährt. 3° Entschädigungsbegrenzungen für das Campingmaterial auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz: das Campingmaterial wird gegen Diebstahl und vollständige oder teilweise Zerstörung infolge einer Naturkatastrophe gedeckt. - bei Diebstahl werden sie nur gedeckt, wenn es sichtbare Einbruchsspuren gibt. 5° Der Diebstahl, die vollständige oder teilweise Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen, die durch ein von dem Versicherten beauftragten Unternehmens transportiert werden, werden gedeckt, soweit der Versicherte diesem Unternehmen das Verschwinden, die Beschädigung oder das Abhandenkommen innerhalb von 24 Stunden nach dem vermutlichen Empfang anzeigt. Wenn Europ Assistance den Transfer des versicherten Fahrzeugs gemäß den in den Allgemeinen Bedingungen des Vertrages „Reise-Beistand“ von Europ Assistance vorgesehenen Beistandsleistungen organisiert, wird Europ Assistance den Diebstahl, die vollständige oder teilweise Beschädigung und das Abhandenkommen von transportierten Sachen decken, soweit der Versicherte dem Versicherer das Verschwinden, die Beschädigung oder das Abhandenkommen innerhalb von 24 Stunden nach dem vermutlichen Empfang der transportierten Gegenstände anzeigt.

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Sources: Nogo Reiseannullierungsversicherung

Deckungsumfang. 1 Gegenstand der Versicherung Die GepäckstückeARAG Allgemeine gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für den Fall, persönliche Sachen und Kleidungsstückedass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Scha- denereignisses, das den Tod, die der Versicherte während einer Reise mitnimmt, werden gedeckt gegen: - Diebstahl; - die vollständige Verletzung oder teilweise Beschädigung durch Drittpersonen und/Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder infolge eines Unfalls; - Abhandenkommen während des Transports durch ein Beförderungsunternehmen; - Diebstahl der Ausweisdokumente. 1° Entschädigungsbegrenzungen für die folgenden wertvollen bzw. speziellen Gegenstände: getragene Edelsteine, Perlen, Schmucksachen, Pelzwaren und Uhren, sowie jedes Klang- und Bildreproduktionsgerät einschließlich des jeweiligen Zubehörs (Beispiele: Fotoapparate, Filmmaterial, Handy, Kamera, Smartphone, Spielkonsolen, Videospiele), tragbare EDV-Geräte, Brillen jeglicher Art, Gläser/Kontaktlinsen, Ferngläser, Musikinstrumente, Prothesen, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Teppiche, Möbel. Die o.a. Gegenstände werden nur gegen Diebstahl gedeckt. 2° Entschädigungsbegrenzungen für die Gepäckstücke und persönliche Sachen, die in einem Fahrzeug transportiert werden: wenn der Versicherte sein Gepäck und seine persönlichen Sachen mit einem persönlichen Fahrzeug bzw. einem Wohnwagen transportiert, wird das Diebstahlrisiko nur gedeckt, wenn sich die Gepäckstücke und persönlichen Sachen außer Sicht und im verschlossenen Kofferraum des Fahrzeugs befinden. Wir decken nur den Einbruchdiebstahl. Wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße geparkt ist, wird die Deckung nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr gewährt. 3° Entschädigungsbegrenzungen für das Campingmaterial auf einem offiziell eingerichteten Campingplatz: das Campingmaterial wird gegen Diebstahl und vollständige oder teilweise Zerstörung infolge einer Naturkatastrophe gedeckt. - bei Diebstahl werden sie nur gedeckt, wenn es sichtbare Einbruchsspuren gibt. 5° Der Diebstahl, die vollständige oder teilweise Beschädigung und das Abhandenkommen von Sachen, die durch ein von dem Versicherten beauftragten Unternehmens transportiert werden, werden gedeckt, soweit der Versicherte diesem Unternehmen das Verschwinden, die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sach- schaden) zur Folge hatte, für diese Folgen auf Grund gesetzlicher HaLpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die DSV-HaLpflichtversicherung gilt subsidiär. Demgemäß sind anderweitig für den Versicherten bestehende HaLpflichtversicherungen vorleistungs- pflichtig. Ausgenommen von der Vorleistungspflicht bleiben anderweitig bestehende Gruppenversicherungsverträge. § 2 Umfang des Versicherungsschutzes 1. Die Leistungspflicht der ARAG Allgemeine umfasst die Prüfung der HaLpflichtfrage, den Ersatz der Entschädigung, welche der Versicherte auf Grund eines von der ARAG Allgemeine abgegebenen oder genehmigten Anerkenntnisses, eines von ihm geschlossenen oder genehmigten Vergleichs oder einer richterlichen Entscheidung zu zahlen hat, sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das Abhandenkommen innerhalb einen unter den Versicherungsschutz fallenden HaL- pflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherten von 24 Stunden nach dem vermutlichen Empfang anzeigtder ARAG Allgemeine gewünscht oder genehmigt, so trägt die ARAG Allge- meine die gebührenordnungsmäßigen, gegebenenfalls die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers. Wenn Europ Assistance den Transfer des versicherten Fahrzeugs gemäß den Hat der Versicherte für eine aus einem Versicherungsfall geschuldete Rente kraL Gesetzes Sicherheit zu leisten oder ist ihm die Abwendung der Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung nachgelassen, so ist die ARAG Allgemeine an seiner Stelle zur Sicherheitsleistung oder Hinterlegung verpflichtet. a) Eingeschlossen ist die gesetzliche HaLpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. b) Bei Schadenereignissen in den Allgemeinen Bedingungen USA, Kanada und Mexiko werden die Aufwendungen des Vertrages „Reise-Beistand“ von Europ Assistance vorgesehenen Beistandsleistungen organisiertVersicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. Kos- ten sind: Anwalts-, wird Europ Assistance den DiebstahlSachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungs- falles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die vollständige oder teilweise Beschädigung und das Abhandenkommen von transportierten Sachen decken, soweit der Versicherte dem Versicherer das Verschwindennicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Beschädigung Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder das Abhandenkommen innerhalb von 24 Stunden nach exemplary damages. c) Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem vermutlichen Empfang Zeitpunkt als erfüllt, in dem der transportierten Gegenstände anzeigtEuro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.

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Sources: Versicherungsbestätigung