Deckungsumfang. Versichert ist die Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus: – Personenschäden (Tötung, Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung von Personen); – Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen). Die Funktionsbeeinträchtigung einer Sache ohne deren Substanzbeeinträchtigung gilt nicht als Sachschaden. Den Sachschäden gleichgestellt sind die Tötung, die Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Tieren sowie deren Verlust. Ausserdem sind versichert:
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)