Deckungsrücklass. Alle Abschlags- und Teilrechnungen werden zu 90 % des geprüften und anerkannten Betrages bezahlt. Die restlichen 10 % werden als Deckungsrücklass einbehalten, der nicht durch unbare Sicherstellung abgelöst werden kann. Der Deckungsrücklass ist, sofern er nicht von SIEMENS in Anspruch genommen wurde, mit der Schlussrechnung abzurechnen und freizugeben. Der Deckungsrücklass wird nicht verzinst und dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche von SIEMENS gegen den AN.
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