Datengeheimnis. Der Auftragnehmer wird seine Beschäftigten, die mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten betraut sind, mit den maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut machen und sie schriftlich gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichten.
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Sources: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement