Daten. 8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen Daten, die im Namen des Kunden (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbeitung dieser Daten unter Ver- wendung der Software (zusammen die "Kundendaten") gewonnen werden. 8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "Rohdaten" in den Datenbanken von fleetster) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht. 8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen von Daten, die durch Nutzerfehler entstanden sind. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Exportfunktionalität der Software zu nut- zen, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Siche- rungskopien der Kundendaten zu erstellen, die von fleetster über die Exportfunktion zur Ver- fügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werden. 8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Kundendaten und kann diese mit den von der Software bereit- gestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch zu sichern. Übertragungen oder Exporte von Daten, die nicht mit den Standardfunkti- onen der Software durchgeführt werden können, müssen rechtzeitig bestellt werden und be- dürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine ange- messene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht. 8.5 Nach Ablauf der 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster die Kundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden Dokumente vernichten, es sei denn, fleetster ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften verpflichtet, diese Daten länger zu speichern. 8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für fleetster bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwen- den solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde kann verlangen, dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster. 8.7 fleetster behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vor, die fleetster zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarketingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale der Software umfassen, die die Identität des Kunden auf- decken.
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Daten. 8.1 4.1 Die Services werden auf der Grundlage der Daten geleistet, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen ist Inhaber der Daten, die im Namen des Kunden (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) in Parteien sind sich aber darüber einig, dass die Software eingegeben Daten Schaeffler zur Leistungserbringung, Wartung, Verbesserung und/oder hochgeladen werden Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Erbringung der Services sowie für die Wartung, die Verbesserung und/oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 4.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten, z. B. Endkunden, oder mit von Dritten bereitgestellten Geräten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden und/oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch die weitere Verarbeitung dieser Daten unter Ver- wendung der Software (zusammen die "Kundendaten") gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "Rohdaten" in den Datenbanken von fleetster) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht.
8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen Bereitstellung von Daten, die durch Nutzerfehler entstanden sindEinräumung von Rechten und/oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machen.
4.3 Kündigt der Kunde einen Service Vertrag und/oder die Vereinbarung, löscht Schaeffler die vom Kunden bereitgestellten Daten aus den Produktionssystemen des Services. Aus technischen Gründen kann es für Schaeffler aber notwendig sein, die Daten für bis zu weitere 12 Monate ab Vertragsbeendigung in Backups oder Qualitätssicherungssystemen weiterhin aufzubewahren. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen. Schaeffler ist daher verpflichtetuneingeschränkt berechtigt, sämtliche Ergebnisse, Erkenntnisse, Produktverbesserungen und Produktweiterentwicklungen, die Exportfunktionalität auch auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten beruhen, kostenlos und zeitlich unbefristet auch nach einer Datenlöschung weiter zu nutzen.
4.4 Die Parteien treffen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen wie in der Software zu nut- zenOPTIME Leistungsbeschreibung definiert, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Siche- rungskopien der Kundendaten die Daten zu erstellen, die von fleetster über die Exportfunktion zur Ver- fügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werdenschützen.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Kundendaten 4.5 Die Ziffern 4.1, 4.2 und kann diese mit 4.3 gelten nicht, wenn es sich bei den von der Software bereit- gestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportierenDaten um personenbezogene Daten handelt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch zu sichern. Übertragungen oder Exporte von Personenbezogene Daten sind Daten, die nicht mit nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Standardfunkti- onen Daten um personenbezogene Daten handelt, halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und vereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes.
4.6 Sofern der Software durchgeführt werden könnenKunde im Rahmen eines Services die Daten und die gelieferten Ergebnisse des Services in einer von Schaeffler bereitgestellten Softwareapplikation oder digitalen Benutzeroberfläche weitergehend analysiert und kommentiert (z. B. durch Labels, müssen rechtzeitig bestellt werden und be- dürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster und dem KundenKommentare etc.), die eine ange- messene Vergütung gelten für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsiehtentsprechenden Erkenntnisse und Auswertungsergebnisse sowie Hinweise und Eingaben die Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
8.5 Nach Ablauf der 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster die Kundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden Dokumente vernichten, es sei denn, fleetster ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften verpflichtet, diese Daten länger zu speichern.
8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für fleetster bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwen- den solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde kann verlangen, dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster.
8.7 fleetster behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vor, die fleetster zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarketingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale der Software umfassen, die die Identität des Kunden auf- decken.
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Daten. 8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen Daten, die im Namen des Kunden (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbeitung dieser Daten unter Ver- wendung 5.1 Die Services erfolgen auf der Software (zusammen die "Kundendaten") gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "Rohdaten" in den Datenbanken von fleetster) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht.
8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen Grundlage von Daten, die Schaeffler vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, wie in diesen AGB festgelegt und vereinbart. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Daten Schaeffler zur Wartung, Verbesserung oder Weiterentwicklung der Services, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz, zur Verfügung stehen. Schaeffler ist es in diesem Zusammenhang ausdrücklich gestattet, die Daten weltweit, unbefristet, unwiderruflich, nicht-exklusiv, unentgeltlich, unterlizenzierbar und übertragbar uneingeschränkt zu nutzen und zu verwerten bzw. nutzen und verwerten zu lassen. Schaeffler darf die Daten anderen Unternehmen der Schaeffler Gruppe und/oder Subunternehmern von Schaeffler nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies für die Leistungen, die Wartung, die Verbesserung oder die Weiterentwicklung der Services erforderlich ist.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, Schaeffler die Daten zur Verfügung zu stellen und die in Ziffer 5.1 beschriebenen Rechte einzuräumen, insbesondere wenn die Daten dem Kunden von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Schaeffler von allen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten frei, die Behörden oder Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte, von Gesetzen oder sonstiger Vorschriften durch Nutzerfehler entstanden sinddie Bereitstellung von Daten, die Einräumung von Rechten oder die Nutzung der Daten gegen Schaeffler geltend machen.
5.3 Für den Fall, dass der Kunde oder Schaeffler den Service Vertrag kündigt, ist Schaeffler berechtigt, die bei Schaeffler oder bei Dienstleistern von Schaeffler gespeicherten Daten in ihrer aktuellen Form aufzubewahren. Schaeffler oder die mit Schaeffler verbundenen Unternehmen sind uneingeschränkt berechtigt, die Daten für die in Ziffer 5.1 genannten Zwecke weiterzuverwenden. Der Kunde ist daher verpflichtetnicht berechtigt, einen Auszug oder eine Übersicht über die von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu verlangen und hat im Falle der Vertragsbeendigung kein Recht auf Löschung oder Rückgabe der Daten, mit Ausnahme personenbezogener Daten.
5.4 Die Vertragsparteien treffen geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die Exportfunktionalität dem neuesten Stand der Software zu nut- zenTechnik entsprechen, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Siche- rungskopien der Kundendaten die Daten zu erstellen, die von fleetster über die Exportfunktion zur Ver- fügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werdenschützen.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Kundendaten 5.5 Die Ziffern 5.1, 5.2 und kann diese mit 5.3 gelten nicht, wenn es sich bei den von der Software bereit- gestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportierenDaten um personenbezogene Daten handelt. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch zu sichern. Übertragungen oder Exporte von Personenbezogene Daten sind Daten, die nicht mit nach dem anwendbaren Recht am Sitz von Schaeffler, im Einzelfall am Sitz des Kunden oder am Ort des Betriebs der Anlagen des Kunden als personenbezogene Daten gelten und daher unter einem besonderen rechtlichen Schutz stehen. Soweit es sich bei den Standardfunkti- onen der Software durchgeführt werden könnenDaten um personenbezogene Daten handelt, müssen rechtzeitig bestellt werden halten beide Parteien das geltende Datenschutzrecht ein und be- dürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine ange- messene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsiehtvereinbaren einvernehmlich weitere Schritte zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzes.
8.5 Nach Ablauf der 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster die Kundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden Dokumente vernichten, es sei denn, fleetster ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften verpflichtet, diese Daten länger zu speichern.
8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für 5.6 Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für fleetster bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwen- den solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde kann verlangen, dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster.
8.7 fleetster behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten das geistige Eigentum im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vorSchaeffler-Produkten betreffen können, die fleetster zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarketingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale der Software umfassen, die die Identität des Kunden auf- deckensind Eigentum von Schaeffler.
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Daten. 8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen 5.1 Alle Daten, die die Vertragsparteien der jeweils anderen Vertragspartei im Namen des Kunden (oder eines seiner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbeitung dieser Daten unter Ver- wendung Rahmen der Software (zusammen die "Kundendaten") gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen Vereinbarung und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "Rohdaten" in den Datenbanken von fleetster) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht.
8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen von Daten, die durch Nutzerfehler entstanden sind. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Exportfunktionalität der Software zu nut- zen, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Siche- rungskopien der Kundendaten zu erstellen, die von fleetster über die Exportfunktion zur Ver- fügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werden.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Kundendaten und kann diese mit den von der Software bereit- gestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch zu sichern. Übertragungen oder Exporte von Daten, die nicht mit den Standardfunkti- onen der Software durchgeführt werden können, müssen rechtzeitig bestellt werden und be- dürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster und dem Kunden, die eine ange- messene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster vorsieht.
8.5 Nach Ablauf der 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster die Kundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden Dokumente vernichten, es sei denn, fleetster ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften verpflichtet, diese Daten länger zu speichern.
8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für fleetster bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwen- den solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde kann verlangen, dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster.
8.7 fleetster behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch (einschließlich Daten über Nutzer oder deren Unternehmen und der mit Hilfe der Software verarbeiteten Vorgänge) zur Verfügung stellen, bleiben das ausschließliche Eigentum dieser Vertragspartei. Die Vertragsparteien gewähren der jeweils anderen Vertragspartei für die Dauer der Vereinbarung, soweit sie dazu berechtigt sind, das Recht, die im Rahmen der Software-Nutzung und Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstandenen Daten ausschließlich für die in der Vereinbarung festgelegten Zwecke zu nutzen.
5.2 Der Kunde ist allein für den Kunden Inhalt der mit der Software verarbeiteten Daten verantwortlich (einschließlich Genauigkeit, Qualität, Integrität und geistige Eigentums- oder Nutzungsrechte). Transwide behält sich das Recht vor, den Inhalt der über die fleetster Software übermittelten Informationen zu Sicherheits-überwachen und Daten bei Nichteinhaltung der Vereinbarung ohne vorherige Mitteilung zurückzubehalten, Softwareoptimierungs- zu entfernen und Produktmarketingzwecken sammeln zu löschen.
5.3 Der Kunde gewährt Transwide das Recht, Daten, die Transwide vom Kunden und verwenden darfdessen Kunden und Nutzern gesammelt hat, sofern diese mit Daten von anderen Lizenznehmern und Nutzungen nicht deren Nutzern zu verbinden, damit Transwide branchenübergreifende Analysen, Statistiken und Berichte erstellen kann. Transwide ist berechtigt, Analysen und Berichte sowohl für gewerbliche Gewinnzwecke als auch als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen, und der Kunde verzichtet auf die Identität des Kunden offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale diesbezüglichen Rechte.
5.4 Die Vertragsparteien dürfen die Daten der jeweils anderen Vertragspartei weder ändern, verkaufen, abtreten, vermieten noch auf sonstige Weise darüber verfügen. Die Vertragsparteien haben angemessene standardisierte Sicherheits- und Nutzungsverfahren im Zusammenhang mit den Daten der jeweils anderen Vertragspartei einzuführen und aufrechtzuerhalten.
5.5 Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass die Nutzung der Software umfassenund die Inanspruchnahme der Dienstleistungen mit sich bringen, dass die Nutzer Transwide persönliche Daten mitteilen. Die Vertragsparteien halten die geltenden Datenschutzgesetze und –vorschriften sowie die Datenschutzerklärung von Transwide ein. Der Kunde bestätigt hiermit, den Inhalt der Erklärung geprüft zu haben und diesem zuzustimmen.
5.6 Der Kunde sichert zu, dass er von den Nutzern alle vorherigen, einzelnen und notwendigen Genehmigungen und Ermächtigungen erhalten hat, um es Transwide zu ermöglichen, die im Rahmen der Nutzung der Software weitergegebenen persönlichen Daten zu verarbeiten. Der Kunde hat Transwide hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die Identität des Kunden auf- deckeninfolge der Nichtbeibringung der einzelnen und notwendigen Genehmigungen entstehen, schad- und klaglos zu halten.
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Daten. 8.1 Der Kunde behält alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an allen Daten, die im Namen des Kunden (oder eines seiner sei- ner verbundenen Unternehmen) in die Software eingegeben und/oder hochgeladen werden oder durch die weitere Verarbeitung Verarbei- tung dieser Daten unter Ver- wendung Verwendung der Software (zusammen die "„Kundendaten"“) gewonnen werden.
8.2 Während der Laufzeit des Vertrages kann der Kunde die Teile der Kundendaten, die fleetster Smake über die von der Software bereitgestellten Standardfunktionen zur Verfügung stellt, abrufen und exportieren. Der Zugriff des Kunden auf andere Teile der Kundendaten (z.B. die zugrunde liegenden "„Rohdaten" “ in den Datenbanken von fleetsterSmake) erfordert eine gesonderte Vereinba- rung Verein- barung zwischen fleetster Smake und dem Kunden, die eine angemessene Vergütung für die entspre- chende entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster Smake vorsieht.
8.3 Fleetster erstellt selbst stündliche Backups von allen Accounts. Die Backups sind für system- weite Probleme gedacht und nicht für das Wiederherstellen von Daten, die durch Nutzerfehler entstanden sind. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Exportfunktionalität der Software zu nut- zennutzen, um regelmäßig (zumindest bei relevanten Änderungen der Kundendaten) eigene Siche- rungskopien Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen, die von fleetster Smake über die Exportfunktion Exportschnitt- stelle zur Ver- fügung Verfügung gestellt werden. Solche vorbeugenden Maßnahmen gegen einen möglichen Datenver- lust Datenverlust liegen in der Verantwortung des Kunden. Auf Anfrage können Daten auch durch Backups kostenpflichtig wiederhergestellt werden.
8.4 Für einen Zeitraum von 7 Tagen nach Ablauf des Vertrages hat der Kunde weiterhin Zugriff auf die von fleetster gespeicherten Smake gespei- cherten Kundendaten und kann diese mit den von der Software bereit- gestellten bereitgestellten Standardexportfunktionen im CSV-Format exportieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Kundendaten rechtzeitig zu exportieren, um sie für den zukünftigen Ge- brauch Gebrauch zu sichern. Übertragungen oder Exporte von Daten, die nicht mit den Standardfunkti- onen Standardfunktionen der Software durchgeführt durchge- führt werden können, müssen rechtzeitig bestellt werden und be- dürfen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen fleetster Smake und dem Kunden, die eine ange- messene angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster Smake vorsieht.
8.5 Nach Ablauf der 7-tägigen Datenexportzeit gemäß Ziffer 8.4 wird fleetster Smake die Kundendaten von seinen Speichermedien löschen und alle unter seiner Kontrolle stehenden korrespondie- renden korrespondierenden Dokumente vernichten, es sei denn, fleetster Smake ist durch gesetzliche Aufbewahrungsvor- schriften Aufbewahrungsvorschriften verpflichtet, diese Daten länger zu speichern.
8.6 Die Löschpflicht nach Ziffer 8.5 gilt nicht für Daten, die in regelmäßigen Sicherungskopien um- fangreicher Datensätze umfangreicher Datensät- ze enthalten sind, bei denen eine individuelle Löschung der Kundendaten einen erheblichen Aufwand für fleetster Smake bedeuten würde. Das Wiederherstellen oder Verwen- den Verwenden solcher Datenkopien nach Beendigung des Vertrages ist nicht gestattet. Der Kunde kann verlangen, dass fleetster auch solche Sicherungskopien löscht, vorausgesetzt, dass der Kunde sich bereit erklärt, fleetster die dabei entstehenden Kosten zu erstatten; dies beinhaltet auch eine angemessene Vergütung für die entsprechende Arbeitszeit der Mitarbeiter von fleetster.Der
8.7 fleetster Smake behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an Transaktions- und Leis- tungsdaten Leistungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden vor, die fleetster Smake zu Sicherheits-, Softwareoptimierungs- und Produktmarketingzwecken Produktmarke- tingzwecken sammeln und verwenden darf, sofern diese Daten und Nutzungen nicht die Identität des Kunden offenbaren oder bestimmte Nutzungsmerkmale der Software umfassen, die die Identität des Kunden auf- deckenaufdecken.
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