Common use of Controlling Clause in Contracts

Controlling. Zur Sicherstellung einer geordneten finanziellen Entwicklung gelten folgende Grundregeln des Controlling: a) Es sind genaue Statistiken zu erarbeiten und zu führen über die Mitarbeiterkategorien ab 50. Altersjahr, insbesondere unter Berücksichtigung von Invalidität und Mortalität. b) Der Finanzfluss ist permanent und systematisch zu überwachen und die sich aufdrängenden Massnahmen sind bei den Stifterverbänden bzw. den Parteien des GAV FAR zu beantragen. c) Das Controlling, unterstützt und begleitet durch die vom Stiftungsrat eingesetzten externen Experten, hat Grundlagen zu liefern, damit die Stiftung Beschlüsse des Leistungsplanes wie Höhe der Leistungen und 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 Einführungszeitpunkt, spätestens Ende Juni des Vorjahres fällen und kommunizieren kann.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag Für Den Flexiblen Altersrücktritt Im Bauhauptgewerbe

Controlling. Zur Sicherstellung einer geordneten finanziellen Entwicklung gelten folgende Grundregeln des Controlling: a) Es sind genaue Statistiken zu erarbeiten und zu führen über die Mitarbeiterkategorien ab 50. Altersjahr, insbesondere unter Berücksichtigung von Invalidität und Mortalität.. 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung XI zum GAV FAR vom 3.12.2018, in Kraft seit 1.4.2019 14 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016‌‌ b) Der Finanzfluss ist permanent und systematisch zu überwachen und die sich aufdrängenden Massnahmen sind bei den Stifterverbänden bzw. den Parteien des GAV FAR zu beantragen. c) Das Controlling, unterstützt und begleitet durch die vom Stiftungsrat eingesetzten externen Experten, hat Grundlagen zu liefern, damit die Stiftung Beschlüsse des Leistungsplanes wie Höhe der Leistungen und 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 Einführungszeitpunkt, spätestens Ende Juni des Vorjahres fällen und kommunizieren kann.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag Für Den Flexiblen Altersrücktritt Im Bauhauptgewerbe (Gav Far)

Controlling. Zur Sicherstellung einer geordneten finanziellen Entwicklung gelten folgende Grundregeln des Controlling: a) Es sind genaue Statistiken zu erarbeiten und zu führen über die Mitarbeiterkategorien ab 50. Altersjahr, insbesondere unter Berücksichtigung von Invalidität und Mortalität. b) Der Finanzfluss ist permanent und systematisch zu überwachen und die sich aufdrängenden Massnahmen sind bei den Stifterverbänden bzw. den Parteien des GAV FAR zu beantragen.. 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung XI zum GAV FAR vom 3.12.2018, in Kraft seit 1.4.2019 14 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016‌‌ c) Das Controlling, unterstützt und begleitet durch die vom Stiftungsrat eingesetzten externen Experten, hat Grundlagen zu liefern, damit die Stiftung Beschlüsse des Leistungsplanes wie Höhe der Leistungen und 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 Einführungszeitpunkt, spätestens Ende Juni des Vorjahres fällen und kommunizieren kann.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag Für Den Flexiblen Altersrücktritt Im Bauhauptgewerbe (Gav Far)