Controlling Musterklauseln

Controlling. Controlling/allgemein Berichtswesen
Controlling. Überwachen der Einhaltung der abgestimmten Pla- nung durch die Erarbeitung von Soll-/Ist-Analysen. Aufzeigen von signifikanten negativen Abweichungen und Unterstützen der Landesdirektionen/Geschäfts- stellen bei der Entwicklung und Umsetzung von ge- gensteuernden Maßnahmen.
Controlling. Ein betriebswirtschaftliches Controllingkonzept bildet den Rahmen für Planungs-, Informations- und Anwendungsinstrumente bei der Steuerung und Koordination von Prozessen. Ausgangspunkt ist die Planung und Vereinbarung von Zielen sowie Kennzahlen zwischen den bei den Zielverein- barungen beteiligten Partnern, anhand derer nach einer bestimmten Zeit Ergebnisse gemessen werden. Im Rahmen des Projekts LoHN soll das Controlling kostenstellen- und kostenträger- orientiert aufgebaut werden.
Controlling. Zur Sicherstellung einer geordneten finanziellen Entwicklung gelten folgende Grundregeln des Controlling: a) Es sind genaue Statistiken zu erarbeiten und zu führen über die Mitarbeiterkategorien ab 50. Altersjahr, insbesondere unter Berücksichtigung von Invalidität und Mortalität. b) Der Finanzfluss ist permanent und systematisch zu überwachen und die sich aufdrängenden Massnahmen sind bei den Stifterverbänden bzw. den Parteien des GAV FAR zu beantragen. c) Das Controlling, unterstützt und begleitet durch die vom Stiftungsrat eingesetzten externen Experten, hat Grundlagen zu liefern, damit die Stiftung Beschlüsse des Leistungsplanes wie Höhe der Leistungen und 12 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 13 Zusatzvereinbarung IX zum GAV FAR vom 8.12.2015, in Kraft seit 1.7.2016 Einführungszeitpunkt, spätestens Ende Juni des Vorjahres fällen und kommunizieren kann.
Controlling. Prozesscontrolling (Auditierungsverfahren und Kennzahlencluster, z.B. zu Produktionsprozessen, Kundenzufriedenheit, Finanzen, Mitarbeiterzufriedenheit) X
Controlling. Mitwirkung in Projekten
Controlling. 8. Planungsrechnungen
Controlling. 1Die Gliedkirche legt mit Unterstützung der EFAS jedes Jahr prüfbare quantitative und qualitative Ziele zum Arbeitsschutz fest. 2Hierzu werden in der Regel - Zielgruppen, zu betreuende Einrichtungen und Themenschwerpunkte festgelegt, - die Ziele in Bezug auf die Zielgruppe und/oder die Einrichtungen definiert, - die Maßnahmen zum Erreichen der Ziele entwickelt, - die Ortskräfte und Betriebsärzte und vorbereitet, - die Maßnahmen durchgeführt sowie - eine einfache Wirksamkeitskontrolle mit Stichprobenumfang bzw. Messverfahren zur Feststellung der Zielerreichung beschrieben.
Controlling. Das Controlling (Bilanz- und Entwicklungsgespräch zur Leistungsvereinbarung) wird durch die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD), Abteilung Kulturförderung, wahrgenommen. Die Finanzkontrolle kann für finanzielle Fragen beigezogen werden. Grundlagen sind der Rechenschaftsbericht, die Erfolgs- und Bilanzrechnung, Budget, Revisorenbericht, Veranstaltungsstatistik und weitere verfügbare Informationen (z.B. Grundlagendokumente, Prospekte, Mediendossier etc.). Die verantwortliche Person für das Controlling hat freien Zutritt zu den Veranstaltungen. Sie verpflichtet sich, jährlich mindestens drei Veranstaltungen zu besuchen. Sie ist berechtigt, in die finanziellen Unterlagen des Betriebs Einsicht zu nehmen. Kanton und Gemeinde Altdorf können das Controlling gemeinsam durchführen.
Controlling. Die Zuwendungsmaßnahme wird durch die Stiftung einer Zielerreichungskontrolle gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen.