Beweislast. Im sogenannten Arzthaftungsrecht, das trotz seines Namens auch für Psychothera- peuten zutrifft, haben Beweislastregeln eine zentrale Bedeutung. Denn im deutschen Zivilprozess muss grundsätzlich jeder die für ihn günstigen Umstände darlegen und beweisen – und das ist schwierig. Beweisen heißt, dass der entsprechende Umstand nach der Überzeugung des Gerichts mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen muss, und dies ist bei komplexen Abläufen mit unterschiedlichen möglichen Ursachen sehr schwierig. Deshalb hat die Rechtsprechung Beweiserleichterung ge- schaffen. In bestimmten Fällen wird ein Zusammenhang vermutet und dieser muss in einem Haftungsprozess nicht mehr bewiesen werden. Eine Beweisregel des § 630h Absatz 3 BGB soll an dieser Stelle besonders hervorgehoben werden: Die mündliche Einwilligung eines Patienten in die Behandlung ist zu dokumentieren. Erfolgt dies nicht, so würde in einem Haftungsprozess zunächst vermutet, dass sie auch nicht erfolgt ist. Das wiederum hätte die Konsequenz, dass das Gericht davon ausgehen würde, dass der Patient ohne Einwilligung behandelt worden ist. Daher soll- ten Psychotherapeuten auch aus diesem Grund auf eine ordnungsgemäße Dokumen- tation achten.
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Sources: Patient Rights Act Information, Patient Rights Act Information