Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen nur geringfügiger Mängel trägt der Auftragnehmer.
Appears in 2 contracts
Sources: General Terms and Conditions for It Deliveries, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen
Beweislast. Die Beweislast für das Vorliegen nur geringfügiger Mängel trägt der Auftragnehmer.
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