Beweislast. Der AN hat in jedem Fall zu beweisen, dass ihn an der Verletzung einer vertraglichen oder gesetzlichen Verbindlichkeit kein Verschulden trifft. Ebenso trifft ihn die Beweislast dafür, dass anstelle des groben Verschuldens nur eine leichte Fahrlässigkeit vorliegt.
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen