Bemusterung. Für alle Materialien im Ausbaubereich und der Fassade hat rechtzeitig eine Bemusterung stattzufin- den. Vor Auswahl aller anderen Baumaterialien hat eine Bemusterung stattzufinden, sofern der AG dies wünscht und in der Leistungsbeschreibung der Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten ist.
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