Beginn und Ende Musterklauseln

Beginn und Ende. Der Vorsorgeschutz beginnt mit dem Tag der Aufnahme in die Personalvorsorge und endet an dem Tag, an dem die ver- sicherte Person aus der Personalvorsorge ausscheidet.
Beginn und Ende des vorläufigen Versicherungsschutzes
Beginn und Ende. 1 Die Versicherungen beginnen am Tag, der in der Police aufgeführt ist, und gelten für Schäden, die während der Dauer des Vertrags verursacht werden.
Beginn und Ende. 1) Die Invalidenrente der Pensionskasse wird fällig, sobald der Versicherte keinen oder wegen Teilin- validität nur noch einen Lohn im Sinne von Art. 7 von weniger als 80 % bezieht.
Beginn und Ende. 6.1 Die Veranstaltungsräume sind vom Vertragspartner oder den entsprechenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Zeit vereinbart wurde, ist Meow berech- tigt, die Veranstaltungsräume anderweitig zu verge- ben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatz- ansprüche herleiten kann. Meow steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Beginn und Ende. Dieser Vertrag beginnt mit Unterschrift des Vertrags und ist für die unter Punkt 3.1 gewählte Laufzeit gültig.
Beginn und Ende. Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag genannten Datum. Der Vertrag endet ohne Kündigung • im Totalschadenfall • bei Erreichen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme bei einem oder mehreren Teilschäden • mit Ablauf des im Versicherungsvertrag auf- geführten Datums Mit Verkauf der versicherten Xxxxx während der Vertragslaufzeit endet der Versicherungs- anspruch für den ehemaligen Eigentümer der Sache. Verlegt der Versicherungsnehmer seinen Wohn- sitz oder Sitz von der Schweiz ins Ausland (aus- genommen hiervon ist das Fürstentum Liechten- stein) erlischt die Versicherung mit Datum der Verlegung (Wegzugsbestätigung bzw. Löschung der Unternehmung im Schweizerischen Handels- register).
Beginn und Ende. 7.1. Im Allgemeinen
Beginn und Ende. 8.1 Reiseaktivitäten unter Gewährung eines Reisekostenzuschusses beginnen mit dem Verlassen der Arbeitsstätte, wenn sie von dort aus angetreten werden, sonst mit dem reisenotwendigen Verlassen der dem Reiseziel nächstgelegenen Wohnung des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin.
Beginn und Ende. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und endet mit der Lieferung und Leistung. Bzgl. der Einräumung eines Nutzungs- rechtes an der Software endet das Vertragsverhältnis nach Ablauf der gesondert vereinbarten Laufzeit. Ist keine gesonderte Laufzeit vereinbart, so gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlos- sen und endet mit dem Widerruf des Nutzungsrechtes.