BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS Musterklauseln

BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Angebotspreis: Der zwischen einem Autorisierten Anbieter (wie im Basisprospekt definiert) und dem betreffenden Käufer individuell ausgehandelte Preis. Bedingungen für das Angebot: Nicht Anwendbar Angabe des Angebotszeitraums, einschließlich eventueller Änderungen, und Beschreibung des Antragsverfahrens: Angebote können jederzeit während des Zeitraums ab einschließlich dem Datum des Basisprospekts bis (ausschließlich) zu dem Tag 12 Monate nach dem Datum des Basisprospekts erfolgen. Es besteht kein formales Antragsverfahren. Jeder Autorisierte Anbieter kann stattdessen im Rahmen von vereinbarten Transaktionen gegenüber Anlegern anbieten. Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrags und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Nicht Anwendbar Informationen zum Mindest- und/oder Höchstzeichnungsbetrag: Nicht Anwendbar Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der ETC-Wertpapiere: Wie individuell zwischen einem Käufer und dem betreffenden Autorisierten Anbieter vereinbart. Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Die Emittentin wird alle ETC-Wertpapiere einer Serie bei Emission an einen oder mehrere Autorisierte Teilnehmer verkaufen. Die Autorisierten Teilnehmer agieren als Market Maker an Börsen und können während des Angebotszeitraums ebenso öffentliche Angebote im Rahmen von Over-the-Counter-Transaktionen durchführen. Die Autorisierten Teilnehmer werden voraussichtlich ETC- Wertpapiere in ihrem Bestand halten. Die Anzahl der ausgegebenen ETC-Wertpapiere ändert sich nicht in Abhängigkeit von den Ergebnissen eines Angebots (wobei jedes Angebot individuell vereinbart wird) und folglich ist eine öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse eines Angebots nicht erforderlich. Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Nicht Anwendbar Tranche(n), deren Angebot auf bestimmte Länder beschränkt ist: Nicht Anwendbar Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrags an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit Wie vorstehend erläutert gibt es vor Emission keinen formalen Angebotszeitraum und es erfolgt kein Antragsverfahren, bei dem Zuteilungen durchzuführen sind. Folglich ist keine Bekanntgabe der Zuteilungen erforderlich. Ein Anleger darf erst dann Handel vornehmen, wenn die ETC-Wertpapiere an ihn geliefert wurden. Betrag der Gebühren und...
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Das Angebot unterliegt keinen Bedingungen.
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS a. Währung, Stückelung, Nennwert, Anzahl der begebenen Wertpapiere und Laufzeit der Wertpapiere
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Das Angebot
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Die folgenden Details im Hinblick auf die Bedingungen des Angebots werden in den Endgültigen Bedingungen angegeben: (i) Land/Länder, in dem/denen ein öffentliches Angebot erfolgt, (ii) Bedin- gungen für das Angebot der Wertpapiere; (iii) Tag des ersten öffentlichen Angebots; (iv) Möglichkeit der Emittentin, die Anzahl der zum Kauf angebotenen Wertpapiere zu reduzieren oder zu erhöhen; (v) Kleinste übertragbare Einheit und/oder handelbare Einheit; (vi) Möglichkeit der vorzeitigen Beendi- gung des öffentlichen Angebots.
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Das Angebot der Schuldverschreibungen unter diesem Programm unterliegt keinen Bedingungen. Die Endgültigen Bedingungen sind zusammen mit diesem Prospekt zu lesen und enthalten, gemeinsam mit dem Prospekt, vollständige und umfassende Angaben über das Programm und die einzelnen Emissionen von
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Das Angebot unterliegt der Mindestangebotsbedingung. Die „Mindestangebotsbedingung“ tritt ein, wenn nach Ablauf der Angebotsfrist keine ausreichenden Zeichnungszusagen (wie nachstehend definiert) eingegangen sind, um zumindest den Mindestangebotsbetrag zu verkaufen. Das Angebot wird in diesem Fall zurückgezogen.
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Die Wertpapiere werden während der Zeichnungsfrist angeboten; die Zeichnungsfrist, der Valutatag und Ausgabepreis der Wertpapiere sowie der Beginn und das voraussichtliche Ende des Öffentlichen Angebots ergeben sich aus den nachfolgenden Angaben. Der Emittent behält sich das Recht vor, die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden, Zeichnungen zu kürzen oder die Emission der Wertpapiere ohne Angabe von Gründen nicht vorzunehmen. Zeichnungsfrist: 19. September 2016 bis 10. Oktober 2016 (16:00 Uhr). Der Emittent behält sich die vorzeitige Beendigung der Zeichnungsfrist vor. Mindestbetrag der Zeich- nung: EUR 1.000 (entspricht einem (1) Wertpapier) Höchstbetrag der Zeich- nung: Es gibt keinen Höchstbetrag der Zeichnung. Ausgabepreis: 100,00% des Nennbetrags Valutatag: 13. Oktober 2016, vorbehaltlich der vorzeitigen Beendigung der Zeichnungsfrist. Beginn des Öffentlichen Angebots: in Deutschland ab dem: 19. September 2016 in Österreich ab dem: 19. September 2016 in Luxemburg ab dem: 19. September 2016 in Liechtenstein ab dem: 19. September 2016 Das Öffentliche Angebot endet mit der Laufzeit der Wertpapiere, voraussichtlich am 20. Oktober 2017. Das Ende der Laufzeit der Wertpapiere ergibt sich aus Abschnitt I. der Emissionsbedingungen.
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Bedingungen des Angebots: Nicht Anwendbar Angebotsfrist: Nicht Anwendbar Zielgruppe und Märkte: Nicht Anwendbar Zuteilungsverfahren: Nicht Anwendbar Gleichzeitiges Angebot: Nicht Anwendbar
BEDINGUNGEN DES ANGEBOTS. Das Angebot gilt als nicht wirksam zustande gekommen, wenn und soweit bis zum Abwicklungstag (i) ein Beschluss zur Liquidation der Emittentin gefasst wird, (ii) ein Insol- venzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wurde, oder (iii) die Emittentin von der Durchführung des Angebots aus eigenem Ermessen (auch teilweise und/oder in Hinblick auf einzelne bestehende Schuldverschreibungen und/oder Schuldverschreibungsemissionen) Abstand nimmt. Abwicklungstag Abwicklungstag ist der Tag, an dem die neuen Schuldver- schreibungen gegen Rücknahme der eingetauschten be- stehenden Schuldverschreibungen im Wege einer Depot- gutschrift an die Schuldverschreibungsinhaber geliefert werden, voraussichtlich der 29.11.2013. Zivilrechtlich gelten die neuen Schuldverschreibungen rückwirkend (ex tunc) als mit dem Abwicklungstag gegen Rücknahme der jeweils eingetauschten bestehenden Schuldverschreibungen begeben.