Ballone. Die Verwendung von Ballonen ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Aus- stellerservice der Messe München GmbH. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen die Ballone nur mit nicht brennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Die Ballone müssen sich innerhalb der Standgrenzen befinden; die maximale Standbauhöhe und Höhe für Werbematerialien ist einzuhalten.
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Sources: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen
Ballone. Die Verwendung von Ballonen ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Aus- stellerservice des Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen die Ballone nur mit nicht brennbaren brenn- baren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Die Ballone müssen sich innerhalb der Standgrenzen befinden; die maximale Standbauhöhe und Höhe für Werbematerialien ist einzuhalten.
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