Common use of App-Programmierung Clause in Contracts

App-Programmierung. Soweit die Leistungen von PICS die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet PICS nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen