App-Programmierung Musterklauseln

App-Programmierung. Soweit die Leistungen von PICS die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet PICS nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von COCOMA die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet COCOMA nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von ROTA die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet ROTA nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von Shapepress die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet Shapepress nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von PRECOM die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet PRECOM nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App- Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von PCODE die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet PCODE nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von CONECTO die Pro- grammierung von Apps beinhalten, schuldet CONECTO nur die Ausfüh- rung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regelän- derungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von WP-Stars die Programmie- rung von Apps beinhalten, schuldet WP-Stars nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotsle- gung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventuel- ler zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebo- tenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Re- geländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderun- gen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfan- ges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von AHD die Programmi-erung von Apps beinhalten, schuldet AHD nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstel-lung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von ALGO die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet ALGO nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixier- ten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.