Common use of Ansprechpartner Clause in Contracts

Ansprechpartner. Kreisbrandmeisterstelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Aufschaltung einer Brandmeldeanlage durch das LRA SBK bzw. örtlich zuständige Feuerwehr Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax.: 07721/ 27990 E-Mail: ▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Objekt: Standort der Anlage: Datum und Uhrzeit der Aufschaltung: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit: Zum oben genannten Aufschalttermin bitten wir die Feuerwehr um Teilnahme. Die nachfolgend aufgeführten Aufschaltbedingungen des Landkreises Schwarzwald-Baar sind zum oben angegebenen Termin erfüllt: 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungsvertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen mindestens in der abgestimmten Form und Größe als Ausdruck im Vorabzug vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt. 7. 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G. Anhang D -Aufschaltung- 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungs- vertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen in der abgestimmten Form und Größe in Folie (laminiert) oder auf Spezialpapier (wasserfest und abwischbar) vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt 7. 10 Ersatzscheiben für nicht automatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G ist vorhanden. 10. Der Konzessionär ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle des Schwarzwald Baar-Kreises vornehmen. 11. Die Vorgaben der Feuerwehr über die Schließungen FSD, FAT und FBF und ggf. weitere Einrichtungen sind erfüllt, die Profilzylinder liegen der Feuerwehr vor, das FSD Schloss mit VdS Zulassung ist vorbereitet bzw. eingebaut, FSD und FSE sind sachgerecht am festgelegten Einbauort montiert. Diese sind ggf. von Hersteller direkt an die Errichterfirma zugesendet worden. 12. Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein Mitarbeiter des Betreibers, muss vor Ort sein. 13. Die Kennzeichnungen der Bedienstelle, der Melder sowie der Weg zur Bedienstelle der Brandmeldeanlage sind deutlich erkennbar. 14. Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist erfolgt, ggf. festgestellte Mängel wurden beseitigt und ein mängelfreier Schlussabnahmebericht liegt vor. 15. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 2000-06, Punkt C.3.10, ist abgeschlossen. Der Wartungsvertrag ist in schriftlicher Form der zuständigen Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. 16. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. 17. Eine geeignete Bockleiter und ggf. Bodenplattenheber sind an festgelegter Stelle vorhanden. 18. Eine Liste mit Ansprechpartnern im Objekt für den Brandalarmauslösefall Tag und Nacht liegt vor. Anhang E -Zugelassene Übertragungseinrichtungen (ÜE)- Anhang F -Zugelassene Errichter (ZE) und zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC)- 1. Eintrag im Handelsregister/Gewerberegister 2. Vorliegen einer Eigenerklärung vergleichbar der Eigenerklärung gemäß der "Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe Öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" 3. Vorliegen einer Erklärung über die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Nachweis: Anlage 3 4. Vorliegen einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern vergleichbar der Verpflichtung gemäß Baden-Württembergischen Vergabegesetz inkl. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 5. Vorliegen einer Schutzerklärung zur Scientology-Organisation Nachweis: Anlage 5 6. Bestätigung der Einhaltung der technischen Richtlinien Nachweis: Anlage 6, Anlage 7 7. Sicherheitsprüfung Nachweis: Anlage 8

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Sources: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen

Ansprechpartner. Kreisbrandmeisterstelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Anhang C -Antrag für den Aufschalttermin-‌ Aufschaltung einer Brandmeldeanlage durch das LRA SBK bzw. örtlich zuständige Feuerwehr Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax.: 07721/ 27990 E-Mail: ▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Objekt: Standort der Anlage: Datum und Uhrzeit der Aufschaltung: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit: Zum oben genannten Aufschalttermin bitten wir die Feuerwehr um Teilnahme. Die nachfolgend aufgeführten Aufschaltbedingungen des Landkreises Schwarzwald-Baar sind zum oben angegebenen Termin erfüllt: 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungsvertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen mindestens in der abgestimmten Form und Größe als Ausdruck im Vorabzug vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt. 7. 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G. Anhang D -Aufschaltung-G. 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungs- vertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen in der abgestimmten Form und Größe in Folie (laminiert) oder auf Spezialpapier (wasserfest und abwischbar) vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt 7. 10 Ersatzscheiben für nicht automatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G ist vorhanden. 10. Der Konzessionär ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle des Schwarzwald Baar-Kreises vornehmen. 11. Die Vorgaben der Feuerwehr über die Schließungen FSD, FAT und FBF und ggf. weitere Einrichtungen sind erfüllt, die Profilzylinder liegen der Feuerwehr vor, das FSD Schloss mit VdS Zulassung ist vorbereitet bzw. eingebaut, FSD und FSE sind sachgerecht am festgelegten Einbauort montiert. Diese sind ggf. von Hersteller direkt an die Errichterfirma zugesendet worden. 12. Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein Mitarbeiter des Betreibers, muss vor Ort sein. 13. Die Kennzeichnungen der Bedienstelle, der Melder sowie der Weg zur Bedienstelle der Brandmeldeanlage sind deutlich erkennbar. 14. Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist erfolgt, ggf. festgestellte Mängel wurden beseitigt und ein mängelfreier Schlussabnahmebericht liegt vor. 15. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 2000-06, Punkt C.3.10, ist abgeschlossen. Der Wartungsvertrag ist in schriftlicher Form der zuständigen Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. 16. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. 17. Eine geeignete Bockleiter und ggf. Bodenplattenheber sind an festgelegter Stelle vorhanden. 18. Eine Liste mit Ansprechpartnern im Objekt für den Brandalarmauslösefall Tag und Nacht liegt vor. Anhang E -Zugelassene Übertragungseinrichtungen (ÜE)- Anhang F -Zugelassene Errichter (ZE) und zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC)-. 1. Eintrag im Handelsregister/Gewerberegister 2. Vorliegen einer Eigenerklärung vergleichbar der Eigenerklärung gemäß der "Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe Öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" 3. Vorliegen einer Erklärung über die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Nachweis: Anlage 3 4. Vorliegen einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern vergleichbar der Verpflichtung gemäß Baden-Württembergischen Vergabegesetz inkl. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 5. Vorliegen einer Schutzerklärung zur Scientology-Organisation Nachweis: Anlage 5 6. Bestätigung der Einhaltung der technischen Richtlinien Nachweis: Anlage 6, Anlage 7 7. Sicherheitsprüfung Nachweis: Anlage 8

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Sources: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen

Ansprechpartner. Kreisbrandmeisterstelle1.Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären. 2.Makler Die ASEKURADO Versicherungsmakler GmbH ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, mitversicherter Personen und des Versicherers entgegenzunehmen. 3.Versicherer Markel Insurance SE Vertreten durch den Vorstand: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ 4.Beschwerden Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Aufschaltung einer Brandmeldeanlage durch das LRA SBK bzw. örtlich zuständige Feuerwehr Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇. ▇▇▇▇▇ ▇ , ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax.: 07721/ 27990 E-Mail: ▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Objekt: Standort ) gerichtet werden. ANHANG ZUSATZBEDINGUNGEN ZUM HONORARRECHTSSCHUTZ FÜR ARCHITEKTEN & INGENIEURE IN ZUSAMMENARBEIT MIT DER ARAG (SOFERN IM VERSICHERUNGSSCHEIN VEREINBART) Die ARAG erbringt die für die Wahrnehmung der Anlage: Datum und Uhrzeit rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Versicherungsschutz besteht auf Grundlage der Aufschaltung: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit: Zum oben genannten Aufschalttermin bitten wir die Feuerwehr um Teilnahme. Die nachfolgend aufgeführten Aufschaltbedingungen des Landkreises Schwarzwald-Baar sind zum oben angegebenen Termin erfüllt: Allgemeinen Regelungen • Teile A., C., D. 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675)und 2. , E. sowie G. 1., 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungsvertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen mindestens in der abgestimmten Form und Größe als Ausdruck im Vorabzug vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt. 7. 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G. Anhang D -Aufschaltung- 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungs- vertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen in der abgestimmten Form und Größe in Folie (laminiert) oder auf Spezialpapier (wasserfest und abwischbar) vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt 7. 10 Ersatzscheiben für nicht automatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G ist vorhanden. 10. Der Konzessionär ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung Versicherungsbedingungen zur Integrierten Leitstelle des Schwarzwald Baar-Kreises vornehmen. 11. Die Vorgaben der Feuerwehr über die Schließungen FSDASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure Stand 10/2020, FAT und FBF und ggf. weitere Einrichtungen sind erfüllt, die Profilzylinder liegen der Feuerwehr vor, das FSD Schloss mit VdS Zulassung ist vorbereitet bzw. eingebaut, FSD und FSE sind sachgerecht am festgelegten Einbauort montiert. Diese sind ggf. von Hersteller direkt an die Errichterfirma zugesendet worden. 12. Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein Mitarbeiter des Betreibers, muss vor Ort sein. 13. Die Kennzeichnungen der Bedienstelle, der Melder sowie der Weg zur Bedienstelle der Brandmeldeanlage sind deutlich erkennbarnachstehenden besonderen Vereinbarungen. 14. Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist erfolgt, ggf. festgestellte Mängel wurden beseitigt und ein mängelfreier Schlussabnahmebericht liegt vor. 15. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 2000-06, Punkt C.3.10, ist abgeschlossen. Der Wartungsvertrag ist in schriftlicher Form der zuständigen Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. 16. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. 17. Eine geeignete Bockleiter und ggf. Bodenplattenheber sind an festgelegter Stelle vorhanden. 18. Eine Liste mit Ansprechpartnern im Objekt für den Brandalarmauslösefall Tag und Nacht liegt vor. Anhang E -Zugelassene Übertragungseinrichtungen (ÜE)- Anhang F -Zugelassene Errichter (ZE) und zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC)- 1. Eintrag im Handelsregister/Gewerberegister 2. Vorliegen einer Eigenerklärung vergleichbar der Eigenerklärung gemäß der "Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe Öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" 3. Vorliegen einer Erklärung über die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Nachweis: Anlage 3 4. Vorliegen einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern vergleichbar der Verpflichtung gemäß Baden-Württembergischen Vergabegesetz inkl. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 5. Vorliegen einer Schutzerklärung zur Scientology-Organisation Nachweis: Anlage 5 6. Bestätigung der Einhaltung der technischen Richtlinien Nachweis: Anlage 6, Anlage 7 7. Sicherheitsprüfung Nachweis: Anlage 8

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Sources: Berufshaftpflichtversicherung

Ansprechpartner. Kreisbrandmeisterstelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ 1. Die Vertragsparteien kommunizieren über folgenden Übertragungsweg: (s. Kommunikationsrichtlinie) 2. Der Übertragungsweg ist wie folgt gesichert (s. VEDIS) 3. Die Datenübertragung erfolgt im folgenden Format: 4. Vedis-Empfehlung zur Datensicherheit Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen 1. In den Rechnungen werden die vertraglichen Nettopreise sowie gegebenenfalls weitere aufgrund von Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsakt zu erhebende Steuern bzw. Abgaben aufgeführt. 2. Rechnungen und Abschlagszahlungen bzw. Abschlagspläne werden zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Vertragspartner die Entgelte, deren Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der Netzbetreiber ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltungsmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 3. Leistungsort für Zahlungen ist der Sitz des Netzbetreibers. Zahlungen gelten als rechtzeitig erbracht, wenn die betreffenden Beträge innerhalb der maßgeblichen Fristen auf dem angegebenen Konto des Netzbetreibers gutgeschrieben worden sind. 4. Der Netzbetreiber rechnet die Netzentgelte nach dem jeweils aktuellen Preisblatt ab. Bei SLP-Entnahmestellen wird grundsätzlich jährlich, bei RLM-Entnahmestellen wird grundsätzlich monatlich abgerechnet. Der Abrechnungszeitraum für RLM-Entnahmestellen beginnt zum 1. Januar eines Kalenderjahres und endet nach Ablauf des Kalenderjahres zum 31.Dezember. Der Netzbetreiber stellt dem Transportkunden bei SLP-Entnahmestellen monatliche Abschlagszahlungen in Rechnung. DWD-Messstelle in ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Aufschaltung . ID Q702. Die erhobenen Temperaturdaten beziehen sich auf den Kalendertag. Für den 24.12. und 31.12. werden die Wochentagsfaktoren, falls diese auf einen Werktag fallen, wie ein Sonn- und Feiertag behandelt. Der Netzbetreiber wendet z. Zt. das synthetische Lastprofilverfahren an. Zur rechnerischen Ermittlung der Leistungswerte bei Entnahmestellen ohne registrierende Messeinrichtungen, also bei solchen Entnahmestellen mit einer Brandmeldeanlage durch das LRA SBK bzwmaximalen stündlichen Entnahmeleistung von 500 kW und einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 GWh, werden Standardlastprofile verwendet. örtlich zuständige Feuerwehr Landratsamt SchwarzwaldDer Netzbetreiber berücksichtigt bei der Durchführung und Abwicklung der Verfahren den BDEW-BaarLeitfaden „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung nebst etwaigen Ergänzungsleitfäden. Einzelheiten zu dem vom Netzbetreiber verwendeten Verfahren werden dem Lieferanten auf Nachfrage mitgeteilt. Für die Ermittlung der Tageswerte bei Entnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung verwendet der Netzbetreiber folgende Standardlastprofile: W14 Einfamilienhäuser mit einem Jahresverbrauch von kleiner 50.000 kWh/a, Ausprägung "04" für erhöhten Windeinfluss W24 Einfamilienhäuser mit einem Jahresverbrauch von größer 50.000 kWh/a, Ausprägung "04" für erhöhten Windeinfluss HK3 Kochgas-Kreis Ordnungsamt Brand- Letztverbraucher (Deutschland, bundesweit - nach BDEW- Leitfaden vom 29. Juni 2012 MF4 Haushaltsähnliche Gewerbebetriebe HA4 Einzel- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Großhandel Papier und PD4 Druck MK4 Metall und KFZ GB4 Gartenbau WA4 Wäscherei BA4 Bäckerei und Konditorei KO4 Gebietskörperschaften, Kreditinstitute und Versicherungen, Organisationen ohne Erwerbszweck BD4 Sonstige betriebliche Dienstleistungen GA4 Gaststätten BH4 ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax.: 07721/ 27990 E-Mail: ▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Objekt: Standort der Anlage: Datum und Uhrzeit der Aufschaltung: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit: Zum oben genannten Aufschalttermin bitten wir die Feuerwehr um Teilnahme. Die nachfolgend aufgeführten Aufschaltbedingungen des Landkreises Schwarzwald-Baar sind zum oben angegebenen Termin erfüllt: 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungsvertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen mindestens in der abgestimmten Form und Größe als Ausdruck im Vorabzug vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt. 7. 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G. Anhang D -Aufschaltung- 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungs- vertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen in der abgestimmten Form und Größe in Folie (laminiert) oder auf Spezialpapier (wasserfest und abwischbar) vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt 7. 10 Ersatzscheiben für nicht automatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G ist vorhanden. 10. Der Konzessionär ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle des Schwarzwald Baar-Kreises vornehmen. 11. Die Vorgaben der Feuerwehr über die Schließungen FSD, FAT und FBF und ggf. weitere Einrichtungen sind erfüllt, die Profilzylinder liegen der Feuerwehr vor, das FSD Schloss mit VdS Zulassung ist vorbereitet bzw. eingebaut, FSD und FSE sind sachgerecht am festgelegten Einbauort montiert. Diese sind ggf. von Hersteller direkt an die Errichterfirma zugesendet worden. 12. Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein Mitarbeiter des Betreibers, muss vor Ort sein. 13. Die Kennzeichnungen der Bedienstelle, der Melder sowie der Weg zur Bedienstelle der Brandmeldeanlage sind deutlich erkennbar. 14. Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist erfolgt, ggf. festgestellte Mängel wurden beseitigt und ein mängelfreier Schlussabnahmebericht liegt vor. 15. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 2000-06, Punkt C.3.10, ist abgeschlossen. Der Wartungsvertrag ist in schriftlicher Form der zuständigen Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. 16. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. 17. Eine geeignete Bockleiter und ggf. Bodenplattenheber sind an festgelegter Stelle vorhanden. 18. Eine Liste mit Ansprechpartnern im Objekt für den Brandalarmauslösefall Tag und Nacht liegt vor. Anhang E -Zugelassene Übertragungseinrichtungen (ÜE)- Anhang F -Zugelassene Errichter (ZE) und zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC)- 1. Eintrag im Handelsregister/Gewerberegister 2. Vorliegen einer Eigenerklärung vergleichbar der Eigenerklärung gemäß der "Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe Öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" 3. Vorliegen einer Erklärung über die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Nachweis: Anlage 3 4. Vorliegen einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern vergleichbar der Verpflichtung gemäß Baden-Württembergischen Vergabegesetz inkl. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 5. Vorliegen einer Schutzerklärung zur Scientology-Organisation Nachweis: Anlage 5 6. Bestätigung der Einhaltung der technischen Richtlinien Nachweis: Anlage 6, Anlage 7 7. Sicherheitsprüfung Nachweis: Anlage 8

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Sources: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Ansprechpartner. Kreisbrandmeisterstelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Technische Anschaltbedingungen Seite 9 von 9 Anhang B -Gebäudefunkanlagen- Aufschaltung einer Brandmeldeanlage durch das LRA SBK bzw. örtlich zuständige Feuerwehr Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Ordnungsamt Brand- und Katastrophenschutz ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Fax.: 07721/ 27990 E-Mail: ▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇ Objekt: Standort der Anlage: Datum und Uhrzeit der Aufschaltung: Ansprechpartner mit Erreichbarkeit: Zum oben genannten Aufschalttermin bitten wir die Feuerwehr um Teilnahme. Die nachfolgend aufgeführten Aufschaltbedingungen des Landkreises Schwarzwald-Baar sind zum oben angegebenen Termin erfüllt: 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungsvertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen mindestens in der abgestimmten Form und Größe als Ausdruck im Vorabzug vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt. 7. 10 Ersatzscheiben für nichtautomatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G. Anhang D -Aufschaltung- 1. Eine Errichterbestätigung über die Betriebsbereitschaft der Anlage liegt vor (Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675). 2. Es ist eine Meldergruppenübersicht in tabellarischer Form mit Anzahl und Typ der verwendeten Melder vorhanden. 3. Die in das FSD einzulegenden Generalschlüssel und die passenden Halbzylinder des Objekts sind vorhanden. Es wird bei der Inbetriebnahme ein Aufbewahrungs- vertrag mit der örtlich zuständigen Feuerwehr und dem Betreiber abgeschlossen. 4. Die freigegebenen Feuerwehr-Laufkarten liegen in der abgestimmten Form und Größe in Folie (laminiert) oder auf Spezialpapier (wasserfest und abwischbar) vor und sind in einem geeigneten und gekennzeichneten Depot hinterlegt. 5. Der ggf. geforderte Feuerwehrplan nach DIN 14095 liegt am FIZ vor. 6. Schlüssel (mindestens 2 Stück) für nichtautomatische Melder im FIZ hinterlegt 7. 10 Ersatzscheiben für nicht automatische Melder sind vorhanden. 8. Außer Betrieb"-Schilder für alle nichtautomatischen Brandmelder sind vorhanden. 9. Schild: „Übertragungseinrichtung außer Betrieb“ gemäß Anhang G ist vorhanden. 10. Der Konzessionär ist über den Termin der Aufschaltung informiert und kann die Aufschaltung zur Integrierten Leitstelle des Schwarzwald Baar-Kreises vornehmen. 11. Die Vorgaben der Feuerwehr über die Schließungen FSD, FAT und FBF und ggf. weitere Einrichtungen sind erfüllt, die Profilzylinder liegen der Feuerwehr vor, das FSD Schloss mit VdS Zulassung ist vorbereitet bzw. eingebaut, FSD und FSE sind sachgerecht am festgelegten Einbauort montiert. Diese sind ggf. von Hersteller direkt an die Errichterfirma zugesendet worden. 12. Ein Vertreter der Errichterfirma, wie auch ein Mitarbeiter des Betreibers, muss vor Ort sein. 13. Die Kennzeichnungen der Bedienstelle, der Melder sowie der Weg zur Bedienstelle der Brandmeldeanlage sind deutlich erkennbar. 14. Die Abnahme durch einen Sachverständigen ist erfolgt, ggf. festgestellte Mängel wurden beseitigt und ein mängelfreier Schlussabnahmebericht liegt vor. 15. Ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 2000-06, Punkt C.3.10, ist abgeschlossen. Der Wartungsvertrag ist in schriftlicher Form der zuständigen Baurechtsbehörde bis spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. 16. Sämtliche Brandfallsteuerungen sind aufgeschaltet, funktionsfähig und rückwirkungsfrei. 17. Eine geeignete Bockleiter und ggf. Bodenplattenheber sind an festgelegter Stelle vorhanden. 18. Eine Liste mit Ansprechpartnern im Objekt für den Brandalarmauslösefall Tag und Nacht liegt vor. Anhang E -Zugelassene Übertragungseinrichtungen (ÜE)- Anhang F -Zugelassene Errichter (ZE) und zugelassene Errichter mit Nebenclearingstelle (ZE-NC)- 1. Eintrag im Handelsregister/Gewerberegister 2. Vorliegen einer Eigenerklärung vergleichbar der Eigenerklärung gemäß der "Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe Öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" 3. Vorliegen einer Erklärung über die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Nachweis: Anlage 3 4. Vorliegen einer Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmern vergleichbar der Verpflichtung gemäß Baden-Württembergischen Vergabegesetz inkl. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 5. Vorliegen einer Schutzerklärung zur Scientology-Organisation Nachweis: Anlage 5 6. Bestätigung der Einhaltung der technischen Richtlinien Nachweis: Anlage 6, Anlage 7 7. Sicherheitsprüfung Nachweis: Anlage 8

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Sources: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen