Abstimmung. Alle Änderungsvorschläge werden den Gläubigern ausstehender Bundeswertpapiere auf einer Versammlung oder im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens zur Abstimmung vorgelegt. Die Anzahl der Stimmen eines Gläubigers richtet sich nach dem Nennwert der von ihm gehaltenen ausstehenden Bundeswertpapiere. Für diese Zwecke wird bei einer emissionsübergreifenden Änderung, (a) die auf mehr als eine Währung lautende Bundeswertpapiere betrifft, der Nennwert jedes Bundeswertpapieres gemäß Abschnitt 2.6 (a) ermittelt; (b) die ein indexiertes Bundeswertpapier betrifft, der jeweilige Nennbetrag dieses indexierten Bundeswertpapieres gemäß Abschnitt 2.6 (b) ermittelt; (c) die ein Diskontpapier betrifft, das vorher nicht Bestandteil eines indexierten Bundeswertpapieres war, der jeweilige Nennwert dieses Diskontpapieres gemäß Abschnitt 2.6
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Sources: Emissionsbedingungen Für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen Und Unverzinsliche Schatzanweisungen, Emissionsbedingungen Für Inflationsindexierte Bundesanleihen Und Bundesobligationen
Abstimmung. Alle Änderungsvorschläge werden den Gläubigern ausstehender Bundeswertpapiere Schuldverschreibungen auf einer Versammlung oder im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens zur Abstimmung vorgelegt. Die Anzahl der Stimmen eines Gläubigers richtet sich nach dem Nennwert der von ihm gehaltenen ausstehenden BundeswertpapiereSchuldverschreibungen. Für diese Zwecke wird bei einer emissionsübergreifenden Änderung,
(a) die auf mehr als eine Währung lautende Bundeswertpapiere betrifft, der Nennwert jedes Bundeswertpapieres gemäß Abschnitt 2.6 (a) ermittelt;
(b) die ein indexiertes Bundeswertpapier betrifft, der jeweilige Nennbetrag dieses indexierten Bundeswertpapieres gemäß Abschnitt 2.6 (b) ermittelt;
(c) die ein Diskontpapier betrifft, das vorher nicht Bestandteil eines indexierten Bundeswertpapieres war, der jeweilige Nennwert dieses Diskontpapieres gemäß Abschnitt 2.62.6 (c) ermittelt;
(d) die ein Diskontpapier betrifft, das vorher Bestandteil eines indexierten Bundeswertpapieres war, der jeweilige Nennwert dieses Diskontpapieres gemäß Abschnitt 2.6 (d) ermittelt.
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Sources: Emissionsbedingungen