Abmahnung. Der Inspektionsbefund sowie mündlich oder schriftlich geäusserte Aussagen von ▇▇▇▇▇▇ gegenüber dem Besteller oder dessen Vertreter betreffend Zustand, Einsatz, Sicherheit und Brauchbarkeit des Servicegegenstandes sowie in gleicher Form geäusserte Bedenken gegen Anordnungen, Wei- sungen oder Massnahmen des Bestellers oder gegen andere tatsächliche Ver- hältnisse gelten als Abmahnung und befreien Gilgen von ihrer Haftpflicht.
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