Ablauf. 3.2.1 Die Bestimmungen für die Art und Weise der Übermittlung der veröffentlichungspflichtigen Meldungen an APA-OTS und die entsprechende Veröffentlichung durch APA-OTS werden im Vertrag näher definiert. 3.2.2 Der Vertragspartner hat bei der erstmaligen Inanspruchnahme der gegenständlichen Dienste ein Stammdatenblatt auszufüllen, wo im Vertrag näher definierte Daten anzuführen sind. Änderungen sind APA-OTS unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Dienste kann neben diesen Stammdaten die Bekanntgabe weiterer Daten durch den Vertragspartner notwendig sein. Diese sind APA-OTS seitens des Vertragspartners unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach entsprechender Anfrage schriftlich bekannt zu geben.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen