Ablauf. Hat die Knappschaft einen Patienten identifiziert, auf den die unter II. beschriebenen Punkte zutreffen, informiert sie den am Vertrag teilnehmenden Hausarzt schriftlich. Diesem Schreiben ist eine Einverständniserklärung der Patientin/ des Patienten (Anhang a) beigefügt. Die Hausärztin/ der Hausarzt informiert die Patientin/ den Pati- enten ausführlich über die Hintergründe des Arzneimittelchecks. Sofern die Patientin/ der Patient teilnehmen möchte, wird die von der Patientin/ dem Patienten unterschriebene Einverständ- niserklärung (Anhang a) durch die Hausärztin/ den Hausarzt zurück an die Knappschaft gefaxt (Faxnr.:xxxx). Nach Zustimmung des Patienten übermittelt die Krankenkasse dem teilnehmenden Hausarzt, bei dem der Versicherte einge- schrieben ist, die Liste der Wirkstoffe, die in den letzten vier Quartalen verordnet wurden. Dieser Gesamtverordnungsana- lyse ist auch der Bezug zu weiteren möglichen verordnenden Ärzten zu entnehmen. Zunächst überprüft der teilnehmende Arzt, ob für diesen Patien- ten alle relevanten Diagnosen gemäß dem aktuellen ICD-10 Code unter der Verwendung der Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (G, A, V, Z), bei Diagnosen mit Seitenlokali- sationen die zusätzliche Angabe eines Zusatzkennzeichens (R, L, B), aufgeführt wurden. Ggf. aktualisiert er die Kodierung ent- sprechend. Sofern A, V oder Z nicht zutreffend sind, ist das Zusatzkennzeichen G anzugeben. Der Hausarzt erfragt beim ausgewählten Patienten, welche frei verkäufliche Arzneimittel, die nicht verordnet wurden, zusätzlich in Selbstmedikation eingenommen werden.. Der Hausarzt prüft die vorliegende Wirkstoffliste und die Infor- mationen des Patienten über die Selbstmedikation insbesonde- re hinsichtlich folgender Punkte: ▪ unerwünschte Arzneimittelwirkungen ▪ Doppel- oder Mehrfachverordnungen ▪ Tagestherapiedosen ▪ Empfehlungen der aktuellen „Priscus-Liste“ ▪ Besonderheiten bei Kindern Die Maßnahmen, die aus dem Medikationscheck resultieren (Absetzung eines Medikaments, Modifikation der Medikation oder das Pausieren bei der Einnahme bestimmter Medikamen- te), werden auf der Verordnungsliste vom Arzt dokumentiert.
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Sources: Hausarztvertrag, Hausarztvertrag
Ablauf. Hat die Knappschaft einen Patienten identifiziert, auf den die unter II. beschriebenen Punkte zutreffen, informiert sie den am Vertrag teilnehmenden Hausarzt schriftlich. Diesem Schreiben ist eine Einverständniserklärung der Patientin/ des Patienten (Anhang a) beigefügt. Die Hausärztin/ der Hausarzt informiert die Patientin/ den Pati- enten Patienten ausführlich über die Hintergründe des Arzneimittelchecks. Sofern die Patientin/ der Patient teilnehmen möchte, wird die von der Patientin/ dem Patienten unterschriebene Einverständ- niserklärung Einverständniserklärung (Anhang a) durch die Hausärztin/ den Hausarzt zurück an die Knappschaft gefaxt (Faxnr.:xxxxFaxnr.: 0234 – 304-87240 und 0234 – 304-87204). Nach Zustimmung des Patienten übermittelt die Krankenkasse dem teilnehmenden Hausarzt, bei dem der Versicherte einge- schrieben eingeschrieben ist, die Liste der Wirkstoffe, die in den letzten vier Quartalen verordnet wurden. Dieser Gesamtverordnungsana- lyse Gesamtverordnungsanalyse ist auch der Bezug zu weiteren möglichen verordnenden Ärzten zu entnehmen. Zunächst überprüft der teilnehmende Arzt, ob für diesen Patien- ten Patienten alle relevanten Diagnosen gemäß dem aktuellen ICD-10 Code unter der Verwendung der Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit (G, A, V, Z), bei Diagnosen mit Seitenlokali- sationen Seitenlokalisationen die zusätzliche Angabe eines Zusatzkennzeichens (R, L, B), aufgeführt wurden. Ggf. aktualisiert er die Kodierung ent- sprechendentsprechend. Sofern A, V oder Z nicht zutreffend sind, ist das Zusatzkennzeichen G anzugeben. Der Hausarzt erfragt beim ausgewählten Patienten, welche frei verkäufliche verkäuflichen Arzneimittel, die nicht verordnet wurden, zusätzlich in Selbstmedikation eingenommen werden.. . Der Hausarzt prüft die vorliegende Wirkstoffliste und die Infor- mationen Informationen des Patienten über die Selbstmedikation insbesonde- re insbesondere hinsichtlich folgender Punkte: ▪ unerwünschte Arzneimittelwirkungen ▪ Doppel- oder Mehrfachverordnungen ▪ Tagestherapiedosen ▪ Empfehlungen der aktuellen „Priscus-Liste“ ▪ Besonderheiten bei Kindern Die Maßnahmen, die aus dem Medikationscheck resultieren (Absetzung eines Medikaments, Modifikation der Medikation oder das Pausieren bei der Einnahme bestimmter Medikamen- teMedikamente), werden auf der Verordnungsliste vom Arzt dokumentiert.
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