Zinsen Clause Samples
The "Zinsen" clause defines the terms under which interest is calculated and paid on outstanding amounts in a contract. Typically, it specifies the applicable interest rate, the period for which interest accrues, and the circumstances that trigger interest payments, such as late payments or outstanding balances. For example, it may state that overdue invoices will accrue interest at a specified annual percentage rate until paid in full. The core function of this clause is to incentivize timely payments and compensate the party owed money for the time value of delayed funds, thereby reducing the risk of late payments.
Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Hohe ihres Nennbetrages verzinst, und zwar vom o, 2005 (einschliesslich) bis zum Tag der Endfalligkeit (wie in ss. 5 definiert) (ausschliesslich) mit o% per annum. Die Zinsen sind halbjahrlich nachtraglich am o und am o eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am o, 2005.
Zinsen. (1) [Im Falle von Schuldverschreibungen mit festem Zinssatz: Zinssatz und Fälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden vom • an mit jährlich • % verzinst. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen endet mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag vorangeht, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden. Die Zinsen sind in zwei gleichen halbjährlichen Teilbeträgen nachträglich am • und am • zur Zahlung fällig. [Im Falle eines langen oder kurzen Kupons hinzufügen: Der erste Zinszahlungstermin ist der • für den Zeitraum vom • (einschließlich) bis zum • (ausschließlich). Der Zinsbetrag für diesen Zeitraum beläuft sich auf • für den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen.]] [Im Falle von Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz, der kein fester Zinssatz ist, Einzelheiten zur Berechnung und Bestimmung dieses Zinssatzes hier einfügen.]
Zinsen. [Im Falle von festverzinslichen Schuldverschreibungen einfugen:
(1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Hohe ihres Nennbetrages verzinst, und zwar vom [Verzinsungsbeginn einfugen] (einschliesslich) bis zum Falligkeitstag (wie in ss. 5 [Absatz (1)] definiert) (ausschliesslich) mit [Zinssatz einfugen] % per annum. Die Zinsen sind nachtraglich am [Festzinstermin(e) einfugen] eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am [ersten Zinszahlungstag einfugen] [sofern der erste Zinszahlungstag nicht der erste Jahrestag des Verzinsungsbeginns ist, einfugen: und belauft sich auf [anfanglichen Bruchteilszinsbetrag pro kleinste festgelegte Stuckelung einfugen] je Schuldverschreibung im Nennbetrag von [kleinste festgelegte Stuckelung einfugen] [und [weitere anfangliche Bruchteilszinsbetrage fur jede weitere festgelegte Stuckelung einfugen] je Schuldverschreibung im Nennbetrag von [weitere festgelegte Stuckelungen einfugen]]. [Sofern der Falligkeitstag kein Festzinstermin ist, einfugen: Die Zinsen fur den Zeitraum vom [den letzten dem Falligkeitstag vorausgehenden Festzinstermin einfugen] (einschliesslich) bis zum Falligkeitstag (ausschliesslich) belaufen sich auf [abschliessenden Bruchteilszinsbetrag pro kleinste festgelegte Stuckelung einfugen] je Schuldverschreibung im Nennbetrag von [kleinste festgelegte Stuckelung einfugen] und [weitere abschliessende Bruchteilszinsbetrage fur jede weitere festgelegte Stuckelung einfugen] je Schuldverschreibung im Nennbetrag von [weitere festgelegte Stuckelungen einfugen].] [Falls als Zinstagequotient Actual/Actual (ISMA Regelung 251) anwendbar ist, einfugen: Die Anzahl der Zinszahlungstage im Kalenderjahr (jeweils ein "Feststellungstermin") betragt [Anzahl der regularen Zinszahlungstage im Kalenderjahr einfugen].]
Zinsen. [Im Falle von festverzinslichen Schuldverschreibungen einfugen:
Zinsen. Die Vorlegungsfrist fur die Schuldverschreibungen in Bezug auf Zinsen betragt funf Jahre und beginnt mit dem Datum, an dem die jeweilige Zinszahlung erstmals fallig und zahlbar wird. ss. 20 (Verschiedenes)
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