Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden. 11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes dieser Agilent-Entity einverstanden. 11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben. 11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind.
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Sonstiges. 11.1 Weder Agilent noch der Lieferant ist berechtigt, durch diese Bestellung begründete Pflichten und Rechte an Dritte abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen innerhalb der Agilent-Unternehmensgruppe. Außerdem können nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agilent vom Lieferanten Unteraufträge vergeben werden.
11.2 Auf diesen Vertrag findet das Recht des Staates - unter Ausschluss des UN Kaufrechts - Anwendung, in welchem die Agilent-Entity ihren Sitz hat, die die Bestellung ausgestellt hat. Der Lieferant erklärt sich mit dem Gerichtsstand des Sitzes ▇▇▇▇▇▇ dieser Agilent-Entity einverstanden.
11.3 Über Produkte, die der Lieferant nicht mehr führen wird, ist Agilent rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen, um Agilent eine Ersatzbeschaffung zu ermöglichen; dabei hat der Lieferant mindestens die Agilent-Teilenummer, vorgesehene Ersatzprodukte und das letzte Bestell- sowie Versanddatum anzugeben.
11.4 Bei der Erbringung von Dienstleistungen ist der Lieferant verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, um eventuelle Personenschäden sowie Schäden an Eigentum in angemessenem finanziellem Rahmen für Agilent abzusichern. Desweiteren verpflichtet er sich alle Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Der Lieferant wird zudem weitere im Versicherungen mit entsprechenden Versicherungssummen unterhalten, die bei einem mit dem Lieferanten in Tätigkeitsfeld, Größe und Rechtsraum vergleichbaren Unternehmen üblicherweise zu erwarten sind.
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