Rechnungsstellung. (1) VGS stellt dem Kunden das Leistungsentgelt gemäß § 4 monatlich, üblicherweise bis zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des laufenden Speichermonats für den folgenden Speichermonat in Rechnung.
Appears in 4 contracts
Samples: www.vng-gasspeicher.de, www.vng-gasspeicher.de, www.vng-gasspeicher.de