Datenschutz. 10.1 Wenn Mintec gemäß einem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet, halten die Parteien ihre Absicht fest, dass Mintec der Verarbeiter und der ▇▇▇▇▇ der Verantwortliche dieser personenbezogenen Daten ist. Anlage 1 zum Rahmendienstleistungsvertrag führt Gegenstand und ▇▇▇▇▇ der Verarbeitung personenbezogener Daten, Art und ▇▇▇▇▇ der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen aus. Die Parteien können Anlage 1 jederzeit schriftlich ändern. 10.2 Jede Partei erfüllt ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Sofern nicht gesetzlich gefordert verarbeitet ▇▇▇▇▇▇ die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Kundenanweisungen und darf diese ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Stellen außerhalb des EWR übertragen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei erwähnt, dass eine Änderung der Dienste eine „schriftliche Anweisung“ darstellt. Der ▇▇▇▇▇ gewährleistet, keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Mintec zu verlangen, wenn dies gesetzwidrig ist. 10.3 Mintec gewährleistet, dass Personen, die an der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beteiligt sind, einer Geheimhaltungspflicht bezüglich der Daten unterliegen. Mintec führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um eine angemessene Sicherheit für die Risiken bei der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten. 10.4 Mintec kann weitere Verarbeiter („Unterverarbeiter“) beauftragen, die Mintec begründetermaßen für geeignet für die vertragsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden hält (einschließlich für Support, Wartung, Entwicklung und Nutzung von externen Datenzentren), vorausgesetzt, dass Mintec den Kunden über die Hinzufügung oder den Austausch solcher Unterverarbeiter in Kenntnis setzt und dass der ▇▇▇▇▇, sofern Gründe vorliegen, Einspruch gegen einen Unterverarbeiter einlegen darf, indem er Mintec schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Mitteilung informiert und Gründe dafür anführt. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um eine Einigung über die Beauftragung von Unterverarbeitern zu erzielen. ▇▇▇▇▇▇ verlangt ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Unterverarbeitern, einen Vertrag gemäß § 10 zu unterzeichnen und ist weiterhin haftbar für Handlungen und Unterlassungen der Unterverarbeiter; die Liste der aktuellen Unterverarbeiter findet sich in Anlage A. 10.5 Wenn eine betroffene Person ihr datenschutzrechtliches Recht gegenüber dem Kunden ausübt, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Datenverantwortlicher zu unterstützen. Mintec kann dem Kunden Zeit und Materialien in Rechnung stellen, wenn ▇▇▇▇▇▇ begründetermaßen der Ansicht ist, dass die Unterstützung aufwändig, kompliziert, häufig oder zeitintensiv ist. 10.6 Bei Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert ▇▇▇▇▇▇ den Kunden schnellstmöglich und unterstützt diesen im angemessenen, notwendigen Umfang bei der Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Mintec vorliegenden Informationen. 10.7 Wenn der ▇▇▇▇▇ denkt, dass die vertragsmäße Verarbeitung personenbezogener Daten einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Versuche, um die relevanten Informationen und Unterstützung für den Kunden bereitzustellen, um diese Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Mintec kann dem Kunden die Zeit und die Materialien für die Unterstützung in Rechnung stellen. 10.8 Sofern gesetzlich nicht anderweitig verlangt löscht oder gibt ▇▇▇▇▇▇ nach ▇▇▇▇ des Kunden sämtliche personenbezogene Daten des Kunden und Kopien davon nach Vertragskündigung oder -ablauf zurück. 10.9 Wenn vom Kunden verlangt stellt ▇▇▇▇▇▇ alle erforderlichen Informationen bereit, um die Einhaltung von § 10 zu belegen, und wirkt bei Prüfungen durch den Kunden oder sonstige vom Kunden beauftragte Prüfer mit.
Appears in 1 contract
Sources: Master Services Agreement
Datenschutz. 10.1 Wenn Mintec gemäß einem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet, halten die Parteien ihre Absicht festDer ▇▇▇▇▇▇ nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Mintec die GESELLSCHAFT die gegenständliche Finanzierung mit ▇▇▇▇▇ Schweiz (▇▇▇▇▇.▇▇ GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇) plant und durchführt. Der ▇▇▇▇▇▇ willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten (wie insbesondere Name, Adresse, Bankkontonummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Angaben aus den Prozessen zur Feststellung der Verarbeiter Kundenindentität (Know Your Customer, KYC), Anti-Geldwäsche und anderen relevanten Prozessen und Verfahren, wie oben beschrieben) an ▇▇▇▇▇ Switzerland (in der ▇▇▇▇▇ der Verantwortliche dieser personenbezogenen Daten ist. Anlage 1 des Auftragsverarbeiters oder Mitverantwortlichen) zur Verarbeitung zum Rahmendienstleistungsvertrag führt Gegenstand und ▇▇▇▇▇ der Erfüllung dieses VERTRAGES übermittelt werden. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Art und Daten durch ▇▇▇▇▇ Switzerland findet der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen aus. Die Parteien können Anlage 1 jederzeit schriftlich ändern.
10.2 Jede Partei erfüllt ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Sofern nicht gesetzlich gefordert verarbeitet ▇▇▇▇▇▇ die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Kundenanweisungen und darf diese ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Stellen außerhalb des EWR übertragen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei erwähnt, dass eine Änderung der Dienste eine „schriftliche Anweisung“ darstellt. Der ▇▇▇▇▇ gewährleistet, keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Mintec zu verlangen, wenn dies gesetzwidrig ist.
10.3 Mintec gewährleistet, dass Personen, die an der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beteiligt sind, einer Geheimhaltungspflicht bezüglich der Daten unterliegen. Mintec führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um eine angemessene Sicherheit für die Risiken bei der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten.
10.4 Mintec kann weitere Verarbeiter („Unterverarbeiter“) beauftragen, die Mintec begründetermaßen für geeignet für die vertragsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden hält (einschließlich für Support, Wartung, Entwicklung und Nutzung von externen Datenzentren), vorausgesetzt, dass Mintec den Kunden über die Hinzufügung oder den Austausch solcher Unterverarbeiter in Kenntnis setzt und dass der unter folgendem Link: ▇▇▇▇▇, sofern Gründe vorliegen, Einspruch gegen einen Unterverarbeiter einlegen darf, indem er Mintec schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Mitteilung informiert und Gründe dafür anführt. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um eine Einigung über die Beauftragung von Unterverarbeitern zu erzielen. ://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ verlangt .ch/en/privacy-policy-2/ PARTIZIPATIONSBETEILIGUNGSVERTRAG MARK INVESTMENT HOLDING AG VERTRAULICH Kosten, Auslagen und Steuern: Jede PARTEI trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit diesem VERTRAG und den in diesem VERTRAG vorgesehenen Transaktionen entstehen, sowie die ihr auferlegten Steuern. Formerfordernisse: Dieser VERTRAG muss mittels elektronischer Signatur auf der WEBSITE unterzeichnet werden; die so ausgeführte und gelieferte Ausfertigung gilt als ordnungsgemäss unterzeichnet und wirksam übergeben und ist für alle Zwecke gültig und wirksam. Keine Abtretung: Keine der PARTEIEN darf ihre Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus diesem VERTRAG abtreten. Trennbarkeit: Sollte eine Bestimmung dieses VERTRAGS (ganz oder teilweise) für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen mutatis mutandis in vollem Umfang in Kraft. Geltendes Recht und Gerichtsstand: Dieser VERTRAG unterliegt dem materiellen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Unterverarbeitern, einen Vertrag gemäß § 10 zu unterzeichnen und ist weiterhin haftbar für Handlungen und Unterlassungen der Unterverarbeiter; die Liste der aktuellen Unterverarbeiter findet sich in Anlage A.
10.5 Wenn eine betroffene Person ihr datenschutzrechtliches Recht gegenüber dem Kunden ausübt, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Datenverantwortlicher zu unterstützen. Mintec kann dem Kunden Zeit und Materialien in Rechnung stellen, wenn ▇▇▇▇▇▇ begründetermaßen der Ansicht ist, dass die Unterstützung aufwändig, kompliziert, häufig oder zeitintensiv ist.
10.6 Bei Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert ▇▇▇▇▇▇ den Kunden schnellstmöglich und unterstützt diesen im angemessenen, notwendigen Umfang bei der Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung (ohne CISG) und der Mintec vorliegenden Informationen.
10.7 Wenn ausschliesslichen Zuständigkeit der ▇▇▇▇▇ denkt, dass die vertragsmäße Verarbeitung personenbezogener Daten einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Versuche, um die relevanten Informationen und Unterstützung für ordentlichen Gerichte am Sitz der GESELLSCHAFT. {Unterschriften auf der/den Kunden bereitzustellen, um diese Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Mintec kann dem Kunden die Zeit und die Materialien für die Unterstützung in Rechnung stellen.
10.8 Sofern gesetzlich nicht anderweitig verlangt löscht oder gibt ▇▇▇▇▇▇ nach ▇▇▇▇ des Kunden sämtliche personenbezogene Daten des Kunden und Kopien davon nach Vertragskündigung oder -ablauf zurück.
10.9 Wenn vom Kunden verlangt stellt ▇▇▇▇▇▇ alle erforderlichen Informationen bereit, um die Einhaltung von § 10 zu belegen, und wirkt bei Prüfungen durch den Kunden oder sonstige vom Kunden beauftragte Prüfer mit.folgenden Seite(n)} DATUM: WIE IN ANHANG 3 ANGEGEBEN VERTRAULICH
Appears in 1 contract
Datenschutz. 10.1 Wenn Mintec gemäß einem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitetDie Brueder II GbR erhebt, halten die Parteien ihre Absicht fest, dass Mintec der Verarbeiter verwendet und der ▇▇▇▇▇ der Verantwortliche dieser verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ist(wie z.B. Ihren Namen oder Ihre Anschrift) ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Anlage 1 zum Rahmendienstleistungsvertrag führt Gegenstand Nachfolgend informieren wir Sie über Art, Umfang und ▇▇▇▇▇ der Erhebung, Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter, wenn Sie Waren über unseren Onlineshop kaufen. Personenbezogene Daten werden von uns nur erfasst, sofern Sie uns diese im Rahmen des Bestellablaufes und der Kaufabwicklung übermitteln. Diese Daten werden ohne Ihre gesonderte Einwilligung nur verwendet, soweit dies zur Erfüllung und Abwicklung des Kaufvertrages erforderlich ist (z.B. die Weitergabe Ihrer Adressdaten an das Versandunternehmen). Datenschutzrechtliche Einwilligung: Mit der Eingabe eines Bestellauftrags ist der ▇▇▇▇▇▇ (▇▇▇▇▇) mit der Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. Darüber hinaus gibt Die Brueder II GbR Ihre Daten nur weiter, sofern sie dazu aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. So muss die Die Brueder II GbR die Daten z.B. auf Anordnung der zuständigen Stelle im Einzelfall weitergeben, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Ihre Daten werden, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung eingewilligt haben, nach vollständiger Abwicklung des Vertrages für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der ▇▇▇▇▇▇- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Sie haben das Recht auf jederzeitige unentgeltliche und unverzügliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Art insbesondere auch über die Herkunft der Daten, Empfänger und Kategorien von Empfängern, an welche die Daten weitergegeben wurden sowie den ▇▇▇▇▇ der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen ausSpeicherung. Die Parteien können Anlage 1 jederzeit schriftlich ändern.
10.2 Jede Partei erfüllt ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Sofern nicht gesetzlich gefordert verarbeitet Auf ▇▇▇▇▇▇ erteilt die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Kundenanweisungen Die Brueder II GbR Ihnen die Auskunft auch elektronisch. Sie haben weiterhin auch ein Recht auf jederzeitige und darf diese ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Stellen außerhalb des EWR übertragenunverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten, deren Sperrung und Löschung. Zur Vermeidung von Zweifeln sei erwähnt, dass eine Änderung der Dienste eine „schriftliche Anweisung“ darstellt. Der ▇▇▇▇▇ gewährleistet, keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Mintec zu verlangen, wenn dies gesetzwidrig Ihr Ansprechpartner für Datenschutz ist.
10.3 Mintec gewährleistet, dass Personen, die an der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beteiligt sind, einer Geheimhaltungspflicht bezüglich der Daten unterliegen. Mintec führt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um eine angemessene Sicherheit für die Risiken bei der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten.
10.4 Mintec kann weitere Verarbeiter („Unterverarbeiter“) beauftragen, die Mintec begründetermaßen für geeignet für die vertragsgemäße Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden hält (einschließlich für Support, Wartung, Entwicklung und Nutzung von externen Datenzentren), vorausgesetzt, dass Mintec den Kunden über die Hinzufügung oder den Austausch solcher Unterverarbeiter in Kenntnis setzt und dass der ▇▇▇▇▇, sofern Gründe vorliegen, Einspruch gegen einen Unterverarbeiter einlegen darf, indem er Mintec schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Mitteilung informiert und Gründe dafür anführt. : Die Parteien werden zusammenarbeiten, um eine Einigung über die Beauftragung von Unterverarbeitern zu erzielen. ▇▇▇▇▇▇ verlangt Brueder II GbR ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Unterverarbeitern, einen Vertrag gemäß § 10 zu unterzeichnen und ist weiterhin haftbar für Handlungen und Unterlassungen der Unterverarbeiter; die Liste der aktuellen Unterverarbeiter findet sich in Anlage A.
10.5 Wenn eine betroffene Person ihr datenschutzrechtliches Recht gegenüber dem Kunden ausübt, unternimmt Kinzigstr. 28 10247 Berlin E-Mail: ▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Telefon: +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene AnstrengungenFür Auskunftserteilung, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Datenverantwortlicher zu unterstützenBerichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten steht Ihnen Die Brueder II GbR ebenfalls unter vorgenannten Kontaktdaten zur Verfügung. Mintec kann dem Kunden Zeit und Materialien in Rechnung stellen, wenn ▇▇▇▇▇▇ begründetermaßen der Ansicht ist, dass die Unterstützung aufwändig, kompliziert, häufig oder zeitintensiv istIm Übrigen verweisen wir auf unsere jeweils gültige Datenschutzerklärung.
10.6 Bei Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert ▇▇▇▇▇▇ den Kunden schnellstmöglich und unterstützt diesen im angemessenen, notwendigen Umfang bei der Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Mintec vorliegenden Informationen.
10.7 Wenn der ▇▇▇▇▇ denkt, dass die vertragsmäße Verarbeitung personenbezogener Daten einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Versuche, um die relevanten Informationen und Unterstützung für den Kunden bereitzustellen, um diese Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Mintec kann dem Kunden die Zeit und die Materialien für die Unterstützung in Rechnung stellen.
10.8 Sofern gesetzlich nicht anderweitig verlangt löscht oder gibt ▇▇▇▇▇▇ nach ▇▇▇▇ des Kunden sämtliche personenbezogene Daten des Kunden und Kopien davon nach Vertragskündigung oder -ablauf zurück.
10.9 Wenn vom Kunden verlangt stellt ▇▇▇▇▇▇ alle erforderlichen Informationen bereit, um die Einhaltung von § 10 zu belegen, und wirkt bei Prüfungen durch den Kunden oder sonstige vom Kunden beauftragte Prüfer mit.
Appears in 1 contract
Sources: Terms of Service
Datenschutz. 10.1 Wenn Mintec gemäß einem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet28.1 Erwerber und Lieferer müssen während der Laufzeit des Vertrags die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, halten die Parteien einschließlich Informationssicherheitsanforderungen betreffend ihre Absicht fest, dass Mintec der Verarbeiter Leistungen nach dem Vertrags einhalten und der dafür ▇▇▇▇▇ ▇▇, alle Vertreter diese einhalten.
28.2 Der Lieferer gestattet dem ▇▇▇▇▇▇, Personenbezogene Daten (wie in der Verantwortliche dieser personenbezogenen Daten EU Verordnung 2016/679 definiert) gemäß der jeweils anwendbaren Datenschutzrichtlinie des Erwerbers für Lieferanten-, Kunden und Geschäftspartnerdaten (die „Richtlinie“), die auf der Internetseite des Erwerbers zu finden ist. Anlage 1 zum Rahmendienstleistungsvertrag führt Gegenstand , und ▇▇▇▇▇ anwendbaren Gesetzen und Vorschriften zu erheben und zu verarbeiten.*** Der Erwerber erhebt und verarbeitet Personenbezogene Daten (wie definiert in der Verarbeitung personenbezogener DatenEU Verordnung 2016/679) gemäß der Datenschutzrichtlinie des Erwerbers für Lieferanten-, Art Kunden- und ▇▇▇▇▇ Geschäftspartnerdaten (die „Richtlinie“), abrufbar auf der VerarbeitungInternetseite des Erwerbers, Art und unter Beachtung anwendbarer Gesetze und Vorschriften. Der Erwerber kann gemäß der personenbezogenen Richtlinie unter anderem Personenbezogene Daten für die folgenden Geschäftszwecke verarbeiten:
(i) Verwaltung von Lieferantenbeziehungen; (ii) Vertragsverwaltung; (iii) Durchführung von Geschäftsprozessen und Kategorien betroffener Personen aus. Die Parteien können Anlage 1 jederzeit schriftlich ändernBerichterstattung an die Geschäftsführung; und (iv) Einhaltung rechtlicher Pflichten.
10.2 Jede Partei erfüllt ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Sofern nicht gesetzlich gefordert verarbeitet 28.3 Der Erwerber gestattet dem Lieferer, soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig und für die Bereitstellung der Lieferungen / Leistungen erforderlich, Personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten für nachstehende Geschäftszwecke: (i) Entwicklung und Verbesserung von Produkten und/oder Leistungen des Lieferers; (ii) Vertragsverwaltung; (iii) Verwaltung von Kundenbeziehungen, Berichterstattung an die Geschäftsführung, Marketing; (iv) HESQ; und (v) Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, wie beschrieben in den geltenden Datenschutzbestimmungen des Lieferers, welche zugänglich zu ▇▇▇▇▇▇ die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Kundenanweisungen und darf diese ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Stellen außerhalb des EWR übertragen. Zur Vermeidung von Zweifeln sei erwähntsind.
28.4 Der Lieferer steht dafür ein, dass eine Änderung (i) in Bezug auf die dem Erwerber zur Verfügung gestellten Personenbezogenen Daten alle Anforderungen der Dienste eine „schriftliche Anweisung“ darstellt. Der ▇▇▇▇▇ gewährleistetanwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften erfüllt sind, keine Verarbeitung personenbezogener Daten von Mintec zu verlangen, wenn dies gesetzwidrig ist.
10.3 Mintec gewährleistet, dass Personeneinschließlich der Rechtsgrundlage und Informationsanforderungen, die an der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen es dem Erwerber ermöglichen, die Personenbezogenen Daten des Kunden beteiligt sind, einer Geheimhaltungspflicht bezüglich der Daten unterliegen. Mintec führt geeignete technische zu verarbeiten; und organisatorische Maßnahmen ein(ii) er mit dem Erwerber kooperieren wird, um eine angemessene Sicherheit adäquate Rechtsgrundlage für die Risiken bei der vertragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Übermittlung Personenbezogener Daten des Kunden zu gewährleistenzwischen den Parteien (wenn erforderlich und anwendbar) sicherzustellen.
10.4 Mintec kann weitere Verarbeiter („Unterverarbeiter“) beauftragen28.5 Sofern eine Partei Kenntnis von einem Datenrechtsverstoß bekommt, hat sie die Mintec begründetermaßen für geeignet für die vertragsgemäße Verarbeitung jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren und der personenbezogenen Daten des Kunden hält (einschließlich für Support, Wartung, Entwicklung und Nutzung von externen Datenzentren), vorausgesetzt, dass Mintec den Kunden über die Hinzufügung oder den Austausch solcher Unterverarbeiter in Kenntnis setzt und dass der anderen Partei zumutbare Hilfestellung zu ▇▇▇▇▇▇▇, sofern Gründe vorliegen, Einspruch gegen einen Unterverarbeiter einlegen darf, indem er Mintec schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Mitteilung informiert und Gründe dafür anführt. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um eine Einigung über die Beauftragung von Unterverarbeitern zu erzielen. ▇▇▇▇▇▇ verlangt ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Unterverarbeitern, einen Vertrag gemäß § 10 zu unterzeichnen und ist weiterhin haftbar für Handlungen und Unterlassungen der Unterverarbeiter; die Liste der aktuellen Unterverarbeiter findet sich in Anlage A.
10.5 Wenn eine betroffene Person ihr datenschutzrechtliches Recht gegenüber dem Kunden ausübt, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Datenverantwortlicher zu unterstützen. Mintec kann dem Kunden Zeit und Materialien in Rechnung stellen, wenn ▇▇▇▇▇▇ begründetermaßen der Ansicht ist, dass die Unterstützung aufwändig, kompliziert, häufig oder zeitintensiv ist.
10.6 Bei Feststellung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert ▇▇▇▇▇▇ den Kunden schnellstmöglich und unterstützt diesen im angemessenen, notwendigen Umfang bei der Unterrichtung der zuständigen Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Mintec vorliegenden Informationen.
10.7 Wenn der ▇▇▇▇▇ denkt, dass die vertragsmäße Verarbeitung personenbezogener Daten einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedarf, unternimmt ▇▇▇▇▇▇ nach einer schriftlichen Aufforderung des Kunden wirtschaftlich angemessene Versuche, um die relevanten Informationen und Unterstützung für den Kunden bereitzustellen, um diese Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Mintec kann dem Kunden die Zeit und die Materialien für die Unterstützung in Rechnung stellen.
10.8 Sofern gesetzlich nicht anderweitig verlangt löscht oder gibt ▇▇▇▇▇▇ nach ▇▇▇▇ des Kunden sämtliche personenbezogene Daten des Kunden und Kopien davon nach Vertragskündigung oder -ablauf zurück.
10.9 Wenn vom Kunden verlangt stellt ▇▇▇▇▇▇ alle erforderlichen Informationen bereit, um die Einhaltung von § 10 zu belegendes anwendbaren Datenschutzrechts und der -bestimmungen sicherzustellen.
28.6 Wenn und soweit der Lieferer auf Geheiß des Erwerbers als Auftragsverarbeiter handelt, und wirkt bei Prüfungen durch den Kunden oder sonstige vom Kunden beauftragte Prüfer mithaben die Parteien einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß Vorlage des Erwerbers abzuschließen.
Appears in 1 contract