Verrechnung-Definition
Examples of Verrechnung in a sentence
Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist der Kunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.
Insbesondere gilt die Bank als ermächtigt zu bestätigen, dass der Abschluss der Verrechnung im CSM der EBA Clearing als Zahlung bzw.
Verrechnung von Liquiditätsüberträgen, zur Inanspruchnahme der Ständigen Fazilitäten, zur Haltung von Mindestreserve sowie zur Ausstellung bzw.
Verrechnung von Bar- und Verrechnungsschecks, zur Bestätigung von Schecks sowie zur Abwicklung bzw.
Zudem ist der Partner berechtigt, aus den Einrichtungen der APG die ihn betreffenden Daten, soweit ihm diese Daten nicht im Zuge der Verrechnung zur Verfügung zu stellen sind, zu beziehen.
Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte.
Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.
Verrechnung von Verrechnungsschecks und zur Bar- geldeinzahlung (PM-Konten) sowie mit eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit - zur geldlichen Verrechnung in TARGET2-Bundesbank von Aufträgen, deren Wertpa- pierseite Zentralverwahrer mithilfe des Dienstes TARGET2-Securities abwickeln, und zur Verrechnung anderer Zahlungen, die im Zusammenhang mit solchen Wertpapie- ren stehen (z.
Verrechnung von Individualzahlungen, Liquiditätsüberträgen, Zahlungen von Nebensystemen 1 und Offenmarktgeschäften, zur Inanspruchnahme von Innertageskredit und der Ständigen Fazilitäten, zur Haltung von Mindestreserve sowie zur Ausstellung bzw.