Versetzung-Definition

Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Be- schäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsver- hältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des be- stehenden Arbeitsverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland. 1Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten. 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt.

Examples of Versetzung in a sentence

  • Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer dauernden Beschäftigung an einem anderen als dem bisherigen Arbeitsplatz.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer dauernden Beschäftigung an einem anderen als dem bisherigen Arbeitsplatz (Arbeitsbezirk) bei demselben Arbeitgeber.

  • Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Versetzung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden.

  • Der Xxxxxx der praktischen Ausbildung behält sich eine Versetzung an andere Einrichtungen vor, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist.


More Definitions of Versetzung

Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienst- stelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die vorübergehende Be- schäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der Allgemeine Teil des TVöD nicht zur An- wendung kommt. Der Begriff „Arbeitsort“ ist ein generalisierter Oberbegriff; die Bedeutung unterscheidet sich nicht von dem bisherigen Begriff „Dienstort“.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei ei- ner anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers un- ter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der Begriff „Arbeitsort“ ist ein generalisierter Oberbegriff; die Bedeutung unterscheidet sich nicht von dem bisherigen Begriff „Dienstort“.6
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienst- stelle oder einem anderen Betrieb des Universitätsklinikums unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einer anderen Einrichtung desselben Dienstgebers unter Fortsetzung des bestehenden Dienstverhältnisses. Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Dienstverhältnisses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem die AVR nicht zur Anwendung kommen.
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Zuweisung ist – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der TV-H oder der TV-L nicht zur Anwendung kommt.
Versetzung ist die vom Arbeitgeber veranlasste, auf Dauer bestimmte Beschäfti- gung in einem anderen Betriebsteil des HVD unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Versetzung ist die Zuweisung einer Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle desselben Anstellungsträgers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Umsetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in derselben Dienststelle. Für die Berechnung einer täglichen durchschnittlichen Arbeitszeit gilt die Formel: Jahres-Soll- Arbeitszeit geteilt durch 52,179 geteilt durch Anzahl der vereinbarten Wochenarbeitstage. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin beträgt demnach 7,8 Stunden. Dies gilt beispielsweise für Freiräume aus familiären Gründen.