Leitung-Definition

Leitung. Die Leitung ist für die Teams im Schwerpunkt zuständig: Mitarbeiterführung: • Betreuung der Mitarbeiter • Mitarbeitergespräche • Einstellungen • Personalangelegenheiten • Mitarbeiterschulungen, Personalweiterbildungen Fort- und Weiterbildung: • Fort- und Weiterbildung intern und extern • Teambesprechungen • Konzeptionelle Weiterentwicklung • Planungsgespräche Sonstige Aufgaben: • Verhandlungen mit den Kostenträgern • Dienst- und Fachaufsicht • Führung der Einrichtung • MAV • Ergebnisverantwortung Anteilig und auf die Jugendlichen bezogen: • Wahrnehmung der Personal- und Handlungsvollmacht • Umsetzung und Überwachung der Unternehmensphilosophie • Pflege der sozialen Kontakte der Einrichtung zu Behörden und Ämtern, Wahrnehmung öffentlicher Termine • Konzeptionelle Weiterentwicklung • Vertretung der Einrichtung nach innen und außen
Leitung. ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Dipl.-Sozialpädagogin, Coach (dvct) und Körpertherapeutin Ort: AWO Bildungswerk, ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Kurs-Nr.: GL20173

Examples of Leitung in a sentence

  • Sie dürfen innerhalb eines Schutzstreifens von 2 Metern Außenkante der Leitung weder überbaut noch mit tiefwurzelnden Gewächsen, insbesondere Bäume, bepflanzt werden.

  • Bei Fernablesung der Mess- und Zähleinrichtung hat der Partner, wenn dies technisch möglich und zumutbar ist, unentgeltlich eine Leitung oder die Möglichkeit einer Übertragung zum öffentlichen Telefonnetz zur Verfügung zu stellen.

  • Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

  • Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesell- schaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird.

  • Für den Auftragnehmer nehmen die Leitung des Rechenzentrums und des Vertriebes teil.

  • Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat.

  • Die Leitung der Vertreterversammlung hat der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

  • Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Leitung der Versammlung beispielsweise auch einem Mitglied des Vorstandes, einem Mitglied des Aufsichtsrates oder einem Vertreter des Prüfungsverbandes übertragen werden.

  • Auf Antrag durch die Leitung einer Forschungseinrichtung kann das Bewilligungsverfah- ren mit Wirkung für die Zukunft dergestalt umgewandelt werden, dass Bewilligungsemp- fänger nicht die an der Forschungseinrichtung beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden, sondern immer die Einrichtung selbst Bewilligungsempfängerin wird.

  • Weiters ArbeitnehmerInnen, die in beträchtlichem*) Ausmaß mit der Leitung von Projekten betraut sind und dabei im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der Be- schäftigungsgruppe tätig werden.

Related to Leitung

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.