Besondere Bedingungen-Definition

Besondere Bedingungen. “: Besondere Absprachen rund um den Vertrag, wie etwa Beginn, Lieferadresse, Dauer, Mindestliefermenge, Preis, Zahlungsmethode und Zahlungsfrist, technische Unterlagen usw. - „Gas“: Propan (übliche niederländische Handelsqualität, Gemisch C gemäß dem ADR). Wenn im Vertrag ausdrücklich anders angegeben, liefert und verkauft Antargaz auch Butan (übliche niederländische Handelsqualität, Gemisch A gemäß dem ADR) oder Gemische aus diesen beiden LPG/unter Druck verflüssigten Kohlenwasserstoffgasen (UN1965). - „nm³“: Die Menge Gas, die, gemessen bei 15 °C und 0,981 bar, ein Volumen von einem Kubikmeter einnimmt.
Besondere Bedingungen. “: bezeichnet die für VIK im Rahmen einer bestimmten Erkrankung spezifischen Vertragsklauseln.
Besondere Bedingungen. “ bezeichnet die Bedingungen, in welchen die Standard-Services und Optionen, die vom Kunden ausgewählt und von GEHC gemäß Angebot erbracht werden, definiert sind.

Examples of Besondere Bedingungen in a sentence

  • Hinweis: Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den allgemeinen Versi- cherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, Besondere Bedingungen, Risikobeschreibungen, Zusatzbedingungen und Geschriebene Bedingun- gen geregelt.

  • Vertragsgrund- lagen bilden die Police, die AVB, sowie allfällige Besondere Bedingungen.

  • Besondere Bedingungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss) werden entsprechend übernommen.

  • Werden die diesem Vertrag zugrunde liegenden Versiche- rungsbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen oder etwaige Zusatzbedingungen und Pauschaldeklarationen mit dem im Angebot oder Antrag bzw.

  • Für das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und uns gelten der Antrag, die gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemei- nen Versicherungsbedingungen sowie die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besondere Bedingungen, Tarifbestim- mungen und Sondervereinbarungen.

  • Die genaue Versicherungssumme sowie die weiteren Leistungen ergeben sich aus der Police und den All- gemeinen Versicherungsbedingungen, allenfalls ergänzt durch Besondere Bedingungen und weitere Policenbeilagen.

  • Es gelten je nach gewünschtem Deckungsumfang die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Zusatzbe- dingungen zu den entsprechenden Produkten, sowie eventuell mit Ihnen getrof- fene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Der Umfang des von Ihnen gewünschten Versicherungsschutzes richtet sich nach dem Inhalt Ihrer Offerte oder Po- lice sowie den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen, allenfalls ergänzt durch Besondere Bedingungen.

  • Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur Luftfahrt- Kaskoversicherung T17 (Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) für Neuverträge vom Versicherer zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so kann der Versicherungsnehmer die Schadensregulierung nach den neuen Bedingungen verlangen.

  • Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff.


More Definitions of Besondere Bedingungen

Besondere Bedingungen. “ Die besonderen Bedingungen und Konditionen, die für die „besonderen Bedingungen für das Projektmanagement“ und die „besonderen Bedingungen für Bericht- und Analysedienstleistungen“.
Besondere Bedingungen alle zwischen den Par- teien vereinbarten besonderen Bedingungen, auf die im Dienstleistungsangebot, das einer Bestellung beigefügt ist, ausdrücklich Bezug genommen wird, bzw. jeder an- wendbare Arbeitsumfang (Scope of Work, SOW), auf den in einer Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird. 2.11. “Particular Conditions”: any specific terms agreed be- tween the Parties as reflected in the Services Offer at- tached to an Order expressly refer; or, as the case may be, any applicable Scope of Work (SOW) expressly re- ferred to an Order.
Besondere Bedingungen. “: alle Bedingungen von POST, die für eine spezielle Produkt- oder Dienstkategorie gelten. „Datenschutzhinweis für Geschäftskunden“: Hinweis zum Schutz personenbezogener Daten von POST, der in den Verkaufsstellen und unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxx einsehbar ist.
Besondere Bedingungen. “ bezeichnet die vorliegenden vertraglichen besonderen Geschäftsbedingungen von DKV für das Aufladen von elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen im Sinne der AGB DKV, die vorrangig neben den AGB DKV gelten, die unter xxx.xxx-xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxx- richtlinien abrufbar sind.
Besondere Bedingungen alle zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen, auf die im Dienstleistungsangebot, das einer Bestellung beigefügt ist, ausdrücklich Bezug genommen wird, bzw. jeder anwendbare Arbeitsumfang (Scope of Work, SOW), auf den in einer Bestellung ausdrücklich Bezug genommen wird.

Related to Besondere Bedingungen

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.