Common use of Überzeit Clause in Contracts

Überzeit. 1 Als Überzeit gelten die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden. 2 Überzeit kann im Einvernehmen durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden. Ist innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Kompensation mög- lich, wird die Überzeit mit einem Zuschlag von 25% ausbezahlt.

Appears in 2 contracts

Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag