Überzeit. Der Einsatzbetrieb vom Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes betreffend Überzeit. Als Überzeit gilt jene Arbeitszeit, welche über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinaus geleistet wird. Der Zuschlag bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Sources: Personalverleihvertrag, Personalverleihvertrag